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SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16 |
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- LSG Saarland, 01.12.2005 - L 1 RA 11/04
Sozialversicherungspflicht des HV, ein Auftraggeber, 5/6 Regelung, Einkünfte
Auszug aus SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16
Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris). - BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB …
Auszug aus SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16
Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R, juris). - LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 712/11
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Befreiung nach § 20 …
Auszug aus SG Gotha, 21.11.2019 - S 10 R 1629/16
Das Erfordernis der Wesentlichkeit wird im Sinne eines Orientierungsrahmens dann als erfüllt angesehen, wenn der Selbständige mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte allein aus der Tätigkeit für einen Auftraggeber erzielt (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - L 5 R 712/11, juris; Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 1. Dezember 2005 - L 1 RA 11/04, juris).