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   SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18   

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https://dejure.org/2020,58243
SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18 (https://dejure.org/2020,58243)
SG Halle, Entscheidung vom 01.09.2020 - S 10 R 569/18 (https://dejure.org/2020,58243)
SG Halle, Entscheidung vom 01. September 2020 - S 10 R 569/18 (https://dejure.org/2020,58243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 2 Nr 5 SGB 2, § 335 Abs 2 SGB 3, § 335 Abs 3 SGB 3, § 25 SGB 2, § 102 Abs 2 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattungsansprüche des Grundsicherungsträgers gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Zeiten der Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation des Grundsicherungsempfängers; Zulässigkeit der kalendertäglichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Auszug aus SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18
    Zudem bestand wegen der Gewährung von Arbeitslosengeld II durch den Kläger ein (anderweitiger, primärer) Erstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte im Sinne des § 335 Abs. 2 und 5 SGB III, welcher denknotwendig gerade nicht die Beiträge zur Kranken - bzw. Pflegeversicherung umfasst (vgl. Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 RdNr 49; BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE 117, 47 = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 15).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 6/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattungsanspruch des

    Auszug aus SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18
    Zudem bestand wegen der Gewährung von Arbeitslosengeld II durch den Kläger ein (anderweitiger, primärer) Erstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte im Sinne des § 335 Abs. 2 und 5 SGB III, welcher denknotwendig gerade nicht die Beiträge zur Kranken - bzw. Pflegeversicherung umfasst (vgl. Senatsurteil vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 5 RdNr 49; BSG Urteil vom 25.9.2014 - B 8 SO 6/13 R - BSGE 117, 47 = SozR 4-4200 § 44a Nr. 1, RdNr 15).
  • LSG Bayern, 27.10.2016 - L 19 R 694/15

    Kein Erstattungsanspruch des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus SG Halle, 01.09.2020 - S 10 R 569/18
    Folglich ist im Rahmen eines Erstattungsanspruchs insoweit stets eine kalendertägliche Gegenüberstellung der Leistungen vorzunehmen und in Ausgleich zu bringen, so dass es nicht darauf ankommt, ob die zu erstattende Sozialleistung an sich für einen Kalendermonat bewilligt wurde (BayLSG 27.10.2016 - L 19 R 694/15) (vorstehender Absatz vgl. Diering/Timme/Stähler, SGB X, 5. Auflage 2019, Vorbem. zu den §§ 102 bis 114).
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