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   SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14 ER   

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SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14 ER (https://dejure.org/2014,62022)
SG Halle, Entscheidung vom 06.08.2014 - S 5 AL 195/14 ER (https://dejure.org/2014,62022)
SG Halle, Entscheidung vom 06. August 2014 - S 5 AL 195/14 ER (https://dejure.org/2014,62022)
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  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

    Auszug aus SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
    Maßstab für diese Werkstattfähigkeit sind die Verhältnisse in der Werkstatt, in der der Schwerbehinderte aufgenommen wird (vgl. BSG Urteil, vom 29. Juni 1995, 11 RAR 57/94).

    Es besteht kein Förderanspruch, wenn die Werkstattfähigkeit nicht gegeben ist, weil dauerhaft ein Betreuungsaufwand erforderlich ist, der durch die konkrete Werkstatt nach deren Personalschlüssel im Berufsbildungsbereich nicht geleistet werden kann (vgl. BSG, Urteil, vom 29. Juni 1995 a.a.O.).

    In diesem Fall besteht schon dem Grunde nach kein Anspruch gegen den Leistungsträger auf Förderung der Teilnahme am Berufsbildungsbereich (so auch BSG Urteil, vom 29. Juni 1995 a.a.O., LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 14. August 2002, L13 AL 2380/02 ER-B).

  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
    Eine rechtliche Schlechterstellung Behinderter ist danach jedoch zulässig, wenn zwingende Gründe dafür vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.01.1999, 1 BvR 2161/94).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Auszug aus SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
    Bei der Umsetzung dieses Förderungsauftrags kommt dem Staat ein erheblicher Spielraum nach Maßgabe des finanziell, personell, sachlich und organisatorisch Möglichen zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.04.2006, 9 C 1/05).
  • LSG Sachsen, 03.06.2011 - L 3 AL 86/10
    Auszug aus SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
    Nicht werkstattfähig sind jedenfalls diejenigen behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erheblich Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Riege die Teilnahme an der Maßnahme im Berufsbildungsbereich oder sonstigen Umstände ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03. Juni 2011, L 3 AL 86/10).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Halle, 06.08.2014 - S 5 AL 195/14
    Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG begründet einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als Menschenrecht (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012-1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -, BVerfGE 132, 134-179).
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