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   SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15 ER   

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SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15 ER (https://dejure.org/2016,31006)
SG Halle, Entscheidung vom 15.09.2016 - S 35 KR 441/15 ER (https://dejure.org/2016,31006)
SG Halle, Entscheidung vom 15. September 2016 - S 35 KR 441/15 ER (https://dejure.org/2016,31006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung deiner gesetzlichen Krankenversicherung zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege als Sachleistung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Verrichtungsbezogen sind solche krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen, wenn sie untrennbarer Bestandteil einer der in § 14 Abs. 4 SGB XI aufgeführten Verrichtungen sind oder mit einer solchen Verrichtung objektiv notwendig in untrennbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang durchzuführen sind (BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11).

    Die "reine Grundpflege", bei der keine verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Leistungen erbracht werden, obliegt der Pflegekasse (BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11, RdNr 28 ff).

    Diese Rechtsentwicklung macht deutlich, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Behandlungssicherungspflege auch dann möglichst ungeschmälert erhalten sehen möchte, wenn gleichzeitig Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden (BSG Urt v 17.6. 2010 - B 3 KR 7/09 R RdNr 24).".

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 2/01 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Maßnahmen der Behandlungspflege -

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    19 Das BSG hat den Begriff der verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahme in einem Fall geprägt, in dem es um das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ging (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 3).
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - An- und Ablegen eines Verbandes

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung vom 16.7.2014 (B 3 KR 2/13 R, Gilchrist-Verband, zitiert nach juris) nochmals zusammenfassende Ausführungen zur Abgrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung und der Behandlungssicherungspflege gemacht (Unterstreichungen durch das erkennende Gericht).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Die Rechtsprechung hat dieses Wahlrecht den Versicherten nicht nur im Hinblick auf das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, sondern bei allen verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen zuerkannt (BSGE 94, 192, RdNr 31 ff = SozR 4-2500 § 37 Nr. 3).
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 A 1/07 R

    Aufsichtsbehörde - formelle und materielle Anforderungen an

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Dies hat der erkennende Senat für den Bereich der Hilfsmittel (§ 33 SGB V) und Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) bereits grundlegend ausgeführt (BSGE 99, 197 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Danach sind krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen solche, die durch eine bestimmte Krankheit verursacht werden, speziell auf den Krankheitszustand des Versicherten ausgerichtet sind und dazu beitragen, die Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu verhindern oder zu lindern, wobei diese Maßnahmen typischerweise nicht von einem Arzt, sondern von Vertretern medizinischer Heilberufe oder auch von Laien erbracht werden (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 2, 9, 11 und 18).
  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus SG Halle, 15.09.2016 - S 35 KR 441/15
    Demzufolge bleiben Maßnahmen der Behandlungspflege, die im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sind, auch außerhalb der HKP-RL in der Leistungsverpflichtung der Krankenkassen (vgl BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 21, zustimmend Flint in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 37 RdNr 156 ff; vgl auch Nolte in: Kasseler Kommentar, § 37 SGB V RdNr 20a).".
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