Rechtsprechung
SG Halle, 19.08.2017 - S 13 R 361/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Halle, 16.08.2017 - S 13 R 361/16
- SG Halle, 19.08.2017 - S 13 R 361/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - L 3 BA 15/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R
Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …
Auszug aus SG Halle, 19.08.2017 - S 13 R 361/16
In seiner neueren Rechtsprechung hat das BSG die Bedeutung der Rechtsmacht im Unternehmen für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung hervorgehoben (BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 11 und B 12 R 14/10 USK 2012-182); es spreche einiges dafür, der aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringenden Rechtsmacht als Teil der tatsächlichen Verhältnisse maßgebende Bedeutung beizumessen, da entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme einer selbst-ständigen Tätigkeit anstelle einer abhängigen Beschäftigung die Möglichkeit sei, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers abzuwenden. - BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus SG Halle, 19.08.2017 - S 13 R 361/16
Eine derartige Rechtsmacht hat ein GmbH-Gesellschafter regelmäßig dann, wenn aufgrund seiner Stellung als Geschäftsführer und Kapitalbeteiligung einen so maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung der Gesellschaft hat, dass er jeden ihm nicht genehmen Beschluss verhindern kann (BSG 14.12.1999, B 2 U 48/98 R, juris). - BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus SG Halle, 19.08.2017 - S 13 R 361/16
In seiner neueren Rechtsprechung hat das BSG die Bedeutung der Rechtsmacht im Unternehmen für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung hervorgehoben (BSG 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 11 und B 12 R 14/10 USK 2012-182); es spreche einiges dafür, der aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringenden Rechtsmacht als Teil der tatsächlichen Verhältnisse maßgebende Bedeutung beizumessen, da entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme einer selbst-ständigen Tätigkeit anstelle einer abhängigen Beschäftigung die Möglichkeit sei, unliebsame Weisungen des Arbeitgebers abzuwenden.