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   SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13   

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https://dejure.org/2014,9535
SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13 (https://dejure.org/2014,9535)
SG Halle, Entscheidung vom 22.01.2014 - S 24 R 277/13 (https://dejure.org/2014,9535)
SG Halle, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - S 24 R 277/13 (https://dejure.org/2014,9535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übernahme von Kinderbetreuungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Elternteils auf Erstattung weiterer Kinderbetreuungskosten bei Absolvierung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 20.11.2007 - L 4 R 268/05

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Erstattung der Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13
    Hier sind auch nicht nur die Kosten für die fünfstündige Betreuung im Kindergarten unvermeidbar, sondern auch die Kosten für die Ganztagesbetreuung (ebenso für einen Fall der Aufstockung der Betreuungszeit Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.11.2007 - L 4 R 268/05 - juris).
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R

    Förderung der beruflichen Bildung - Kinderbetreuungskosten - Unvermeidbarkeit -

    Auszug aus SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13
    Nach der Gesetzesänderung - nach der die Kinderbetreuungskosten nunmehr nur noch unvermeidbar entstehen müssen - besteht der Anspruch unabhängig davon, ob die Kinderbetreuungskosten unmittelbar durch die Maßnahme entstanden sind (vgl. zu einer entsprechenden früheren Rechtsgrundlage und der danach erfolgten Gesetzesänderung bereits BSG, Urteil vom 16.09.1998 - B 11 AL 19/98 R - juris).
  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus SG Halle, 22.01.2014 - S 24 R 277/13
    Sinn und Zweck der Regelung ist es, Personen die Durchführung von Maßnahmen zur Teilhaben am Arbeitsleben zu ermöglichen, indem diese bei der Sicherstellung der Kinderbetreuung unterstützt werden (BT-Drs. 14/5074 S. 110).
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