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   SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17   

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https://dejure.org/2018,42350
SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17 (https://dejure.org/2018,42350)
SG Halle, Entscheidung vom 22.08.2018 - S 22 KR 410/17 (https://dejure.org/2018,42350)
SG Halle, Entscheidung vom 22. August 2018 - S 22 KR 410/17 (https://dejure.org/2018,42350)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Andererseits führt das BSG (Entscheidung vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R) aus:.

    Dem Versicherten darf insoweit bei der unterbliebenen ärztlichen AU-Feststellung nicht mehr entgegengehalten und abverlangt werden als in dem Fall, dass ein in die vertragsärztliche Versorgung eingebundener ärztlicher Leistungserbringer, der zur Prüfung und Konkretisierung von Leistungsansprüchen auf Seiten der Krankenkassen mit berufen ist (zu diesem Gesichtspunkt vgl. bereits BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1, RdNr 26), die medizinische Notwendigkeit der Ausstellung einer AU-Bescheinigung fehlerhaft unterlässt.".

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. insbesondere B 1 KR 11/99 R, zitiert nach juris) handelt es sich dabei um eine Obliegenheit des Versicherten, die den Anspruch ausschließt.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    "Trotz des grundsätzlich fehlenden verfassungsrechtlichen Anspruchs auf bestimmte Leistungen der GKV müssen gesetzliche bzw. auf dem Gesetz beruhende Leistungsausschlüsse und Leistungsbegrenzungen ebenso wie die nachteilige Auslegung und Anwendung von Regelungen des Leistungsrechts der GKV durch die Fachgerichte stets daran gemessen werden, ob sie im Rahmen des Art. 2 Abs. 1 GG gerechtfertigt sind, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen; das gilt insbesondere für diejenigen Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, die in der GKV pflichtversichert sind und denen die Möglichkeit einer davon abweichenden Absicherung nicht offen steht (vgl. BVerfG vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 = BVerfGE 115, 25, 42ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 20ff).".
  • BSG, 24.06.1969 - 3 RK 64/66

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs wegen nicht rechtzeitiger Anzeige der Krankheit

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Das BSG hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte (vgl. etwa: BSGE 29, 271, 272 = SozR Nr. 8 zu § 216 RVO - Verlust einer rechtzeitig aufgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg; SozR Nr. 11 zu § 216 RVO - Unterbleiben der Meldung, weil der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen von dessen Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis hatte; BSGE 38, 133, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 7 S 8 - unverschuldetes Unterlassen der Meldung nach Unterbrechung des Krankengeldbezugs; SozR 2200 § 216 Nr. 7 - Unkenntnis des Meldeerfordernisses bei Beginn einer neuen Blockfrist; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 11: Meldeversäumnis wegen Beantragung einer konkurrierenden Sozialleistung).
  • BSG, 20.09.1974 - 3 RK 31/73

    Kein Anspruch auf Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Das BSG hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte (vgl. etwa: BSGE 29, 271, 272 = SozR Nr. 8 zu § 216 RVO - Verlust einer rechtzeitig aufgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg; SozR Nr. 11 zu § 216 RVO - Unterbleiben der Meldung, weil der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen von dessen Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis hatte; BSGE 38, 133, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 7 S 8 - unverschuldetes Unterlassen der Meldung nach Unterbrechung des Krankengeldbezugs; SozR 2200 § 216 Nr. 7 - Unkenntnis des Meldeerfordernisses bei Beginn einer neuen Blockfrist; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 11: Meldeversäumnis wegen Beantragung einer konkurrierenden Sozialleistung).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 35/84

    Meldung der Arbeitsunfähigkeit bzw Arbeitsfähigkeit - Prüfung der ärztlichen

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Daher genügt es, wenn die Meldung durch den Arzt oder eine Klinik erfolgt und dem Versicherten bekannt ist (BSG, Urt. v. 12.11.1985 - 3 RK 35/84, SGb 1986, 18).
  • BSG, 22.02.1989 - 8 RKn 8/88

    Meldung der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 216 Abs. 3 RVO

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Das BSG hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte (vgl. etwa: BSGE 29, 271, 272 = SozR Nr. 8 zu § 216 RVO - Verlust einer rechtzeitig aufgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg; SozR Nr. 11 zu § 216 RVO - Unterbleiben der Meldung, weil der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen von dessen Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis hatte; BSGE 38, 133, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 7 S 8 - unverschuldetes Unterlassen der Meldung nach Unterbrechung des Krankengeldbezugs; SozR 2200 § 216 Nr. 7 - Unkenntnis des Meldeerfordernisses bei Beginn einer neuen Blockfrist; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 11: Meldeversäumnis wegen Beantragung einer konkurrierenden Sozialleistung).
  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 29/82

    Anspruch auf Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Zahlung von Krankengeld -

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Das BSG hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Gewährung von Krankengeld bei verspäteter Meldung auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistungsvoraussetzungen im Übrigen zweifelsfrei gegeben waren und dem Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung zur Last gelegt werden konnte (vgl. etwa: BSGE 29, 271, 272 = SozR Nr. 8 zu § 216 RVO - Verlust einer rechtzeitig aufgegebenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg; SozR Nr. 11 zu § 216 RVO - Unterbleiben der Meldung, weil der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen von dessen Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis hatte; BSGE 38, 133, 135 = SozR 2200 § 182 Nr. 7 S 8 - unverschuldetes Unterlassen der Meldung nach Unterbrechung des Krankengeldbezugs; SozR 2200 § 216 Nr. 7 - Unkenntnis des Meldeerfordernisses bei Beginn einer neuen Blockfrist; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 11: Meldeversäumnis wegen Beantragung einer konkurrierenden Sozialleistung).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Das hat zur Folge, dass die Ruhensvorschrift auch dann durchgreift, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Meldung dort verloren geht und der Versicherte unverzüglich nach Kenntnis von dem Verlust die Meldung nachgeholt (vgl. Urteil des BSG vom 24.06.1969, BSGE 29, 63).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 126/15

    Wiedereinsetzung: Vertrauen des Prozessbevollmächtigten auf reguläre

    Auszug aus SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17
    Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.02.2016, V ZB 126/15, zitiert nach juris) hat darauf verwiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes und der anderen obersten Gerichtshöfe dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder der Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden dürfen.
  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

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