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   SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11   

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https://dejure.org/2012,45031
SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11 (https://dejure.org/2012,45031)
SG Halle, Entscheidung vom 27.09.2012 - S 11 R 873/11 (https://dejure.org/2012,45031)
SG Halle, Entscheidung vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 (https://dejure.org/2012,45031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Langzeitarbeitslosen auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11
    Die Kriterien, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind, sind nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 29. März 2006, B 13 RJ 37/05, Rn. 15; Urteil vom 17. Oktober 2006, B 5 RJ 15/05 R, Rn. 17; beide dokumentiert in juris).

    Teilhabeleistungen haben bereits dann Aussicht auf Erfolg im Sinne einer wesentlichen Besserung der geminderten Erwerbsfähigkeit, wenn der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen (d. h. nach seiner körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, seiner Motivation und seinem Alter) rehabilitationsfähig ist; die Auswahl einer geeigneten Maßnahme steht im Ermessen des Versicherungsträgers (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006, B 5 RJ 15/05 R, 2. Leitsatz, dokumentiert in juris).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11
    In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur findet sich der Hinweis, dass bei Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne der § 10 Abs. 1 SGB VI berufliche Tätigkeiten der letzten Jahre, wenn auch nicht aus allzu lange zurückliegender Zeit, einzubeziehen sind (Kater in Kasseler Kommentar, SGB VI, 73. Ergänzungslfg., § 10, Rn. 3; SG Gießen, Gerichtsbescheid vom 20. August 2009, S 2 R 1026/07, dokumentiert in juris; beide unter Verweis auf BSG, Urteil vom 31. Januar 1980, 11 RA 8/79, dokumentiert in juris).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11
    Die Kriterien, die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderung) maßgebend sind, sind nicht anwendbar (BSG, Urteil vom 29. März 2006, B 13 RJ 37/05, Rn. 15; Urteil vom 17. Oktober 2006, B 5 RJ 15/05 R, Rn. 17; beide dokumentiert in juris).
  • SG Gießen, 20.08.2009 - S 2 R 1026/07

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Anspruchsvoraussetzung - Beurteilung der

    Auszug aus SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11
    In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur findet sich der Hinweis, dass bei Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne der § 10 Abs. 1 SGB VI berufliche Tätigkeiten der letzten Jahre, wenn auch nicht aus allzu lange zurückliegender Zeit, einzubeziehen sind (Kater in Kasseler Kommentar, SGB VI, 73. Ergänzungslfg., § 10, Rn. 3; SG Gießen, Gerichtsbescheid vom 20. August 2009, S 2 R 1026/07, dokumentiert in juris; beide unter Verweis auf BSG, Urteil vom 31. Januar 1980, 11 RA 8/79, dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12

    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach

    Diese - wie vorstehend erläuterte - Interpretation beruht damit auch nicht, wie gelegentlich in erstinstanzgerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommt, auf die sich der Kläger-Prozessbevollmächtigte bezieht, auf einer "Missinterpretation der höchstrichterlichen Rechtsprechung" (so ausdrücklich bspw.: SG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2013 - S 16 R 3178/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 19; sinngemäß ebenso: SG Halle/Saale, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 16 f.), sondern auf einer Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung" nach dem Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen.

    Soweit des Weiteren in der erstinstanzgerichtlichen Rechtsprechung darauf hingewiesen wird, die Anknüpfung an den bisherigen Beruf bzw. die bisherige Tätigkeit bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 SGB VI ohne Berücksichtigung einer lang andauernden Arbeitslosigkeit ergebe sich daraus, dass nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI in Verbindung mit §§ 51 Abs. 1, 55 Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld die versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt werden kann, weshalb es nicht folgerichtig sei, die Zeit der Arbeitslosigkeit im Einzelfall zur Einschränkung eines möglichen Anspruchs heranzuziehen (so bspw.: SG Halle/Saale, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 19 f.), beruht dieses Argument auf einer Vermischung der persönlichen mit der versicherungsrechtlichen Voraussetzung eines Teilhabeanspruchs.

  • SG Stralsund, 20.03.2014 - S 1 R 342/13

    Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ändert sich der maßgebliche Bezugsberuf nicht durch Zeitablauf (ebenso SG Halle, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11; SG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2013 - S16 R 3178/12; a.A. SG Gießen, Gerichtsbescheid vom 20. August 2009 - S 2 R 1026/07; Sächsisches LSG, Urteil vom 7. Januar 2014 - L 5 R 626/12; jeweils zitiert nach juris).
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