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   SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10   

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SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10 (https://dejure.org/2013,5106)
SG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10 (https://dejure.org/2013,5106)
SG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2013 - S 23 KR 1137/10 (https://dejure.org/2013,5106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 27 Abs 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 3 SGB 5, § 109 SGB 5, § 112 SGB 5, §§ 7 KHEntgG
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation - Begriff des standardisierten Frührehabilitations-Assessments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Eingruppierung eines Behandlungsfalles in die Fallpauschale (Diagnosis Related Group - DRG); Vergütung einer Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass überhaupt bis zur Entlassung der Versicherten eine Krankenhausbehandlung stattgefunden hat (zu den Kriterien BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 33/84; Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R; jeweils juris).

    Dabei kann nach Auffassung des 3. Senats des BSG (Urteil vom 10.04.2008 aaO) bei Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "aus medizinischen Gründen" nicht der Maßstab eines "objektiven Patienten" mit einer bestimmten Art der Erkrankung angelegt werden.

    Insbesondere bei komplexen medizinischen Sachverhalten, etwa bei langwierigen psychiatrischen Erkrankungen und bei schwierigen Prognoseentscheidungen kann die Entscheidung mitunter schwierig sein, da für die ärztliche Entscheidung, Behandlungsverfahren ambulant oder stationär durchzuführen, vor allem Risikoabwägungen ausschlaggebend sind (BSG, Urteil vom 10.04.2008 aaO).

    Allerdings muss der Krankenhausarzt aber vor allem bei der erstmaligen Beurteilung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit eine medizinische Prognose abgeben, also eine konkrete Diagnose stellen und dabei zukunftsorientiert beurteilen, ob die besonderen Mittel des Krankenhauses erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, sie zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (BSG, Urteil vom 10.04.2008 aaO).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Nach dem Großen Senat des BSG (Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06 -, juris) ergibt sich aus der Aufgabenstellung der GKV, der Systematik des SGB V sowie dem Zweck und Entstehungsgeschichte des § 39 Abs. 1 SGB V, dass die Krankenkasse eine vollstationäre Krankenhausbehandlung nur schuldet, wenn der Gesundheitszustand des Patienten sie aus medizinischen Gründen erfordert.

    Die Frage, ob eine vollstationäre (oder teilstationäre) Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, ist gerichtlich grundsätzlich in vollem Umfang zu überprüfen; jedoch hat das Gericht dabei von den nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes zum Behandlungszeitpunkt auszugehen, mithin die medizinische Erforderlichkeit aus vorausschauender Sicht zu beurteilen (BSG, Beschluss vom 25.09.2007 aaO).

  • SG Magdeburg, 08.07.2011 - S 13 KR 147/07

    Voraussetzungen der Vergütung für eine stationär durchgeführte

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Vom OPS 8-552 wird deshalb nach Auffassung der Kammer nicht die Verwendung eines "standardisierten" Formbogens also eine bestimmte Art der Dokumentation der erhobenen Befunde verlangt, sondern die standardisierte Erhebung der erforderlichen Parameter (in diesem Sinne auch - zum OPS 8-985 - SG Magdeburg, Urteil vom 08.07.2011 - S 13 KR 147/07 -, juris).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 33/84

    Krankenhauspflege - Unterbringung zur Verwahrung - Kostenerstattung

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Die Beklagte hat zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass überhaupt bis zur Entlassung der Versicherten eine Krankenhausbehandlung stattgefunden hat (zu den Kriterien BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 33/84; Urteil vom 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R; jeweils juris).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 5/00 R

    Laborarzt - Versandkostenpauschale - Transport von Laboruntersuchungsmaterial -

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Eine systematische Interpretation der Vorschriften kann lediglich im Sinne einer Gesamtschau der im inneren Zusammenhang stehenden Bestimmungen des Regelungswerks erfolgen, um mit ihrer Hilfe den Wortlaut der Leistungslegende klarzustellen (vgl. zur Auslegung der vertragsärztlichen Bewertungsmaßstäbe und Gebührenordnungen BSG, Urteil vom 31.01.2001 - B 6 KA 5/00 R -, juris).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R

    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Dabei ist Ausgangspunkt zunächst der Grundsatz, dass Vergütungsregelungen für die routinemäßige Abwicklung in zahlreichen Behandlungsfällen streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Auslegungsregeln auszulegen sind (so bereits zur BPflV BSG, Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R -, juris).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Ergeben sich bei der Abrechnung Wertungswidersprüche und sonstige Ungereimtheiten, haben es die zuständigen Stellen durch Änderung des Fallpauschalenkatalogs, des OPS-Kodes und der Kodierrichtlinien in der Hand, diese für die Zukunft zu beseitigen (BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R -, juris).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Die nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) statthafte (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R -, juris) und auch sonst zulässige Leistungsklage hat Erfolg.
  • LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 28/10
    Auszug aus SG Hamburg, 04.02.2013 - S 23 KR 1137/10
    Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch der Klägerin aus der Behandlung der Versicherten ist § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V i.V.m. dem aus § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V folgenden Krankenhausbehandlungsanspruch der Versicherten sowie weiter i.V.m. § 7 Satz 1 des Gesetzes über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG -, in der bis zum 24.03.2009 geltenden Fassung) , § 17b des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG -, in der bis zum 24.03.2009 geltenden Fassung ) und schließlich der hier maßgeblichen Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2009 (Fallpauschalenvereinbarung - FPV - 2009) sowie dem am 01.01.2003 in Kraft getretenen Vertrag Allgemeine Bedingungen Krankenhausbehandlung vom 19.12.2002 (im Weiteren: Vertrag nach § 112 SGB V) zwischen der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e.V. und unter anderem der Beklagten (vgl. dazu LSG Hamburg, Urteil vom 01.03.2012 - L 1 KR 28/10 R -, juris).
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