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   SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15   

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SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15 (https://dejure.org/2018,19722)
SG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2018 - S 44 AL 91/15 (https://dejure.org/2018,19722)
SG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - S 44 AL 91/15 (https://dejure.org/2018,19722)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 58/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Denn bei der Ablehnung eines Vergütungsantrags eines Vermittlers nach § 46 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X; vgl. nur Sächsisches Landessozialgericht [LSG] Urteil vom 19.11.2015 - L 3 AL 102 90/13 - Rz. 17 ff.; Urteile des LSG Hamburg vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - Rz. 25, juris sowie zuletzt Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9.6.2017 - B 11 AL 6/16 R -).

    Eine entsprechende Ermächtigung ergibt sich aus § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III als gesetzlicher Grundlage, ohne dass auf § 32 SGB X Rückgriff genommen werden müsste (so bereits LSG Hamburg in seinen Urteilen vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - Rz. 40, juris).

    Es obliegt dem Gericht nicht, Bestimmungen wie die vorliegenden auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen, da das Gericht den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat (vgl. zu allem LSG Hamburg, Urteile vom 8.2.2017, a.a.O., Rz. 41).

    Die Geschäftsanweisung ist letztlich ebenso in dem Sinne zu verstehen, dass es der Agentur für Arbeit freisteht, in dem Vermittlungsgutschein selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (so auch LSG Hamburg, Urteile vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - jeweils Rz. 40).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2017 - L 18 AL 108/17

    Arbeitslosenversicherung: Gewährung von Leistungen aus einem

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Da der leistungsrechtliche Begriff des Beschäftigungsverhältnisses gilt, kommt es entscheidend auf die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb, mithin auf den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2017 - L 18 AL 108/17 Rz 21 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist strikt auf den Vermittlungserfolg, also die Beschäftigungsaufnahme abzustellen (s.a. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2017 - L 18 AL 108/17 - Rz. 21, zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass verbindlich Abweichendes nur in dem AVGS geregelt werden kann (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2017 - L 18 AS 2984/15 - Rz. 41/42 sowie Beschluss vom 6.11.2017, a.a.O., Rz. 20/21, zitiert nach juris; auch in diesen Fällen lag die Arbeitsaufnahme nur einen Tag bzw. zwei Tage nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer des AVGS), hier aber entsprechend abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, das Gericht wie bereits dargelegt den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat, die Geschäftsanweisung mit dem Inhalt, auf den sich die Klägerin beruft, zum hier relevanten Zeitpunkt noch gar keine Geltung hatte, ein Verstoß gegen den Gedanken der Gleichbehandlung insoweit nicht erkennbar ist und schließlich, dass Verwaltungsvorschriften lediglich verwaltungsinterne Bedeutung ohne Verbindlichkeit für die Auslegung des zugrunde liegenden Gesetzes haben (BSG, Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - Rz. 19; zitiert nach juris).

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Der Zahlungsanspruch des Vermittlers hat im Wesentlichen folgende Voraussetzungen (vgl. nur BSG, Urteil vom 23.2.2011, B 11 AL 10/10 R - m. w. N.; BSG, Urteil vom 11.3.2014, B 11 AL 19/12 R - Rz. 14 m. w. N., beide abrufbar juris): 1. Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines, 2. wirksamer, vor Beginn der Vermittlungstätigkeit abgeschlossener schriftlicher Vermittlungsvertrag mit daraus resultierendem Zahlungsanspruch des Vermittlers gegen den Arbeitnehmer, 3. Vermittlungstätigkeit mit erfolgreicher Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und 4. eine sechswöchige Dauer des Beschäftigungsverhältnisses für die Auszahlung der ersten Rate.

    Gegen die Zulässigkeit einer entsprechenden Nebenbestimmung spricht auch nicht die Entscheidung des BSG vom 11.3.2014 - B 11 AL 19/12 R -.

    Aber das BSG hat gleichfalls hinsichtlich der Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsakts auf § 39 Abs. 2 SGB X Bezug genommen, wonach ein Verwaltungsakt - also auch der AVGS - wirksam bleibt, solange er nicht u.a. auf andere Weise erledigt ist (BSG, Urteil vom 11.3.2014, a.a.O., Rz. 20).

  • LSG Hamburg, 08.02.2017 - L 2 AL 61/16

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus einem Aktivierungs- und

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Denn bei der Ablehnung eines Vergütungsantrags eines Vermittlers nach § 46 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung (SGB III) handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X; vgl. nur Sächsisches Landessozialgericht [LSG] Urteil vom 19.11.2015 - L 3 AL 102 90/13 - Rz. 17 ff.; Urteile des LSG Hamburg vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - Rz. 25, juris sowie zuletzt Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9.6.2017 - B 11 AL 6/16 R -).

    Eine entsprechende Ermächtigung ergibt sich aus § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB III als gesetzlicher Grundlage, ohne dass auf § 32 SGB X Rückgriff genommen werden müsste (so bereits LSG Hamburg in seinen Urteilen vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - Rz. 40, juris).

    Die Geschäftsanweisung ist letztlich ebenso in dem Sinne zu verstehen, dass es der Agentur für Arbeit freisteht, in dem Vermittlungsgutschein selbst zu bestimmen, was unter einer erfolgreichen Vermittlung zu verstehen ist (so auch LSG Hamburg, Urteile vom 8.2.2017 - L 2 AL 58/16 - und - L 2 AL 61/16 - jeweils Rz. 40).

  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 11/10 R

    Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers aus Vermittlungsgutschein -

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Ob dies der Fall ist, ist anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände zu beurteilen (siehe Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R -).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin entspricht dies dem Sinn der gesetzlichen Regelung des § 45 Abs. 6 Satz 3 SGB III, bei der es letztlich um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen geht (siehe BSG, Urteile vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - sowie vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R -) und ergibt sich schlussendlich auch aus dem Sachzusammenhang des Vermittlungsbegriffs in § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III mit dem der Arbeitsvermittlung in § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III (s.a. Sächsisches LSG, Urteil vom 19.10.2017 - L 3 AL 35/16 - Rz 52/53, 57, juris).

  • LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 111/14

    Recht der Arbeitsförderung

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Das Gericht verweist insoweit auf die Entscheidung des Sächsischen LSG vom 3.11.2016 - L 3 AL 111/14 - Rz. 26, auf dessen Gründe es sich nach eigener Prüfung bezieht: "Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG sind vor Erhebung der Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen.

    Da die Beigeladene keinen Antrag gestellt hat und damit nicht das Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. § 154 Abs. 3 Halbsatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), entspricht es auch nicht der Billigkeit (vgl. § 162 Abs. 3 VwGO) ihrer außergerichtlichen Kosten der Klägerin als unterlegene Beteiligte oder der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 3.11.2016 - L 3 AL 111/14 - Rz. 56).

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass verbindlich Abweichendes nur in dem AVGS geregelt werden kann (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2017 - L 18 AS 2984/15 - Rz. 41/42 sowie Beschluss vom 6.11.2017, a.a.O., Rz. 20/21, zitiert nach juris; auch in diesen Fällen lag die Arbeitsaufnahme nur einen Tag bzw. zwei Tage nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer des AVGS), hier aber entsprechend abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, das Gericht wie bereits dargelegt den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat, die Geschäftsanweisung mit dem Inhalt, auf den sich die Klägerin beruft, zum hier relevanten Zeitpunkt noch gar keine Geltung hatte, ein Verstoß gegen den Gedanken der Gleichbehandlung insoweit nicht erkennbar ist und schließlich, dass Verwaltungsvorschriften lediglich verwaltungsinterne Bedeutung ohne Verbindlichkeit für die Auslegung des zugrunde liegenden Gesetzes haben (BSG, Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - Rz. 19; zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2984/15

    Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs des Arbeitsvermittlers gegenüber dem

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Zu berücksichtigen war in diesem Zusammenhang, dass verbindlich Abweichendes nur in dem AVGS geregelt werden kann (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2017 - L 18 AS 2984/15 - Rz. 41/42 sowie Beschluss vom 6.11.2017, a.a.O., Rz. 20/21, zitiert nach juris; auch in diesen Fällen lag die Arbeitsaufnahme nur einen Tag bzw. zwei Tage nach Auslaufen der Gültigkeitsdauer des AVGS), hier aber entsprechend abweichende Regelungen nicht getroffen wurden, das Gericht wie bereits dargelegt den gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraum der Behörde zu respektieren hat, die Geschäftsanweisung mit dem Inhalt, auf den sich die Klägerin beruft, zum hier relevanten Zeitpunkt noch gar keine Geltung hatte, ein Verstoß gegen den Gedanken der Gleichbehandlung insoweit nicht erkennbar ist und schließlich, dass Verwaltungsvorschriften lediglich verwaltungsinterne Bedeutung ohne Verbindlichkeit für die Auslegung des zugrunde liegenden Gesetzes haben (BSG, Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R - Rz. 19; zitiert nach juris).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin entspricht dies dem Sinn der gesetzlichen Regelung des § 45 Abs. 6 Satz 3 SGB III, bei der es letztlich um die Beendigung der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen geht (siehe BSG, Urteile vom 6.5.2008 - B 7/7a AL 8/07 R - sowie vom 23.2.2011 - B 11 AL 11/10 R -) und ergibt sich schlussendlich auch aus dem Sachzusammenhang des Vermittlungsbegriffs in § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB III mit dem der Arbeitsvermittlung in § 45 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 SGB III (s.a. Sächsisches LSG, Urteil vom 19.10.2017 - L 3 AL 35/16 - Rz 52/53, 57, juris).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 23.85

    Beihilfefähige Aufwendungen - Anrechnung von Krankenkassenleistungen - Beamter -

    Auszug aus SG Hamburg, 11.07.2018 - S 44 AL 91/15
    Denn § 68 der der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), der § 78 SGG entspricht, besage nicht, dass der Widerspruchsbescheid als gebotene Prozessvoraussetzung frei von Rechtsfehlern sein müsse (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.2.1986 - 2 C 23/85 -, juris Rz. 11, m. w. N.; ...).".
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 10/10 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsanspruch aus einem Vermittlungsgutschein -

  • BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 6/16 R

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten

  • LSG Sachsen, 19.10.2017 - L 3 AL 35/16
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AL 15/22

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten

    Selbst für den Fall, dass es im streitgegenständlichen Zeitraum eine entsprechende Geschäftsanweisung oder Verwaltungspraxis der Beklagten gegeben haben sollte und man unterstellte, dass diese dem Kläger subjektive Rechte vermitteln könnte (siehe dazu LSG Hamburg, Urteil vom 8. Februar 2017 - L 2 AL 61/16 - juris Rn. 40; SG Hamburg, Urteil vom 11. Juli 2018 - S 44 AL 91/15 - juris Rn. 36), würde es vorliegend an einem solchen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang fehlen.
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