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   SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14   

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SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14 (https://dejure.org/2018,48636)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2018 - S 33 R 960/14 (https://dejure.org/2018,48636)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - S 33 R 960/14 (https://dejure.org/2018,48636)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Ein Antragsteller, der zutreffende Angaben gemacht hat, dürfte nach Auffassung der Kammer im Allgemeinen nicht zugunsten der Fachbehörde gehalten sein, Bewilligungsbescheide des Näheren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, weil er davon ausgehen darf, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt (vgl. BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R m.w.N.).

    Denn die Beteiligten haben sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R; BSG, Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Mängel aus dem Bewilligungsbescheid oder anderen Umständen ergeben und für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Besteht danach zwar keine Verpflichtung, den Bescheid "näher" auf seine Richtigkeit zu prüfen, so können doch "Fehler im Bereich der Tatsachenermittlung oder im Bereich der Rechtsanwendung", auch wenn sie nicht Bezugspunkt des grobfahrlässigen Nichtwissens sind (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.1987 - 11a RA 30/86), Anhaltspunkt für den Begünstigten sein, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst zu erkennen.

    Das ist der Fall, wenn er aufgrund einfachster und ganz nahe liegender Überlegungen sicher die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.1987 - 11a RA 30/86) oder er das nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urt. v. 12.02.1980, 7 RAr 13/79).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Es besteht aber eine Obliegenheit des Versicherten, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BSG, Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R).

    Denn die Beteiligten haben sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R; BSG, Urt. v. 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Dabei ist auf die Abschätzung der Rechtsfolgen durch den Betroffenen im Einzelfall nach dessen individuellem Verständigungshorizont und insoweit auf eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" abzustellen (vgl. BSG, Urt. v. 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Das ist der Fall, wenn er aufgrund einfachster und ganz nahe liegender Überlegungen sicher die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urt. v. 26.08.1987 - 11a RA 30/86) oder er das nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urt. v. 12.02.1980, 7 RAr 13/79).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Nach den Regeln der allgemeinen Beweislastverteilung geht dies zu Lasten der Beklagten (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    a) § 48 Abs. 1 SGB X ermächtigt nämlich nicht zur Rücknahme wegen solcher Tatsachen, die objektiv bereits bei Erlass des früheren Verwaltungsaktes gegeben waren (BSG, Urt. v. 28.11.1990 - 4 RLw 5/90).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2018 - S 33 R 960/14
    Die nachfolgenden Anpassungsmitteilungen haben lediglich einen begrenzten Regelungsgehalt, der sich auf die Anpassung der bereits bewilligten Leistung beschränkt (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R).
  • LSG Hamburg, 13.02.2018 - L 3 R 25/18
    Klarstellend wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 13. Februar 2018 (S 33 R 960/14) im Tenor zu 1 wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 6. September 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. August 2014 wird aufgehoben, soweit darin eine Aufhebung des Bescheids vom 19. Oktober 2009 und der Zahlungsmitteilungen zum 1. Juli 2010, 1. Juli 2011 und 1. Juli 2012 für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2013 verfügt und eine Erstattungsforderung in Höhe von 2.592,47 Euro festgesetzt wird.
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