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SG Hamburg, 17.09.2018 - S 10 SO 372/18 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Justiz Hamburg
§ 86b Abs 2 S 2 SGG, § 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 SGB 9
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Einzelbeförderung zu einer Tagesförderstätte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsweilige Gewährung einer werktäglichen Einzelbeförderung für die Fahrten zwischen Wohnsitz und der Tagesförderstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus SG Hamburg, 17.09.2018 - S 10 SO 372/18
Dazu hat der Antragsteller die den Anordnungsanspruch und -grund begründenden Tatsachen so darzulegen, dass das Gericht von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen kann (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).