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   SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19   

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https://dejure.org/2020,32710
SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19 (https://dejure.org/2020,32710)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23.10.2020 - S 40 U 26/19 (https://dejure.org/2020,32710)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23. Oktober 2020 - S 40 U 26/19 (https://dejure.org/2020,32710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - Grundsätze der Beweiswürdigung - Unfall am Arbeitsplatz - Unfall aus unerklärten Gründen - objektivierbare Handlungstendenz - Abgrenzung zur Wegeunfallversicherung - Beweiserleichterung - keine quasi ...

  • sozialrechtsiegen.de

    Schutzbereich gesetzliche Unfallversicherung Wegeunfall

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Erstattungsstreit - Arbeitsunfall - Reinigungsarbeiten einer Mesnerin in der Kirche - mit Reinigungsutensilien neben Seitenaltar sitzend aufgefunden - schwere Schädel-Hirn-Verletzung - Unfall aus ungeklärten Gründen - keine Erinnerung an konkretes Sturzge-schehen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
    Der Schutzbereich der Beschäftigtenunfallversicherung unterscheidet sich insoweit erheblich von der Wegeunfallversicherung (vgl BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 55).

    Die Klägerin verwies auf das Urteil des BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R und des LSG Schleswig-Holstein vom 15.3.2017 - L 8 U 53/13.

    Die Klägerin verwies im Widerspruchsbescheid erneut auf die Rechtsprechung des BSG zum Wegeunfall ("Studenten auf dem Bahnsteig" - Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R) hin.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist keine Änderung in der Rechtsprechung des BSG zu sehen, wenn die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 17.12.2015 (B 2 U 8/14 R) hinweist.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
    Diese (versicherte) Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv (1. Kausalitätsstufe) und rechtlich wesentlich (2. Kausalitätsstufe) verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. BSG Urteil vom 24.7.2012, Az.: B 2 U 23/11 R, nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.03.2017 - L 8 U 53/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Unfallkausalität -

    Auszug aus SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
    Die Klägerin verwies auf das Urteil des BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R und des LSG Schleswig-Holstein vom 15.3.2017 - L 8 U 53/13.
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass die Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. § 128 SGG, BSGE 103, 99, 104).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus SG Hamburg, 23.10.2020 - S 40 U 26/19
    Versicherungsschutz im Sinne eines Betriebsbannes würde beispielsweise bedeuten, dass auch jede eigenwirtschaftliche Handlung im Betrieb unter Versicherungsschutz stehen würde - die Verrichtung der Notdurft in der Toilette im Betrieb, jede private Tätigkeit am Arbeitsplatz usw. Ein solches Verhalten begründet aber gerade keinen Versicherungsschutz, denn der bloße Aufenthalt im Betrieb ist nach den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung gerade nicht versichert (vgl. BSG Urteil vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R - Arbeitgeberbescheinigung während der Freistellungphase in der Altersteilzeit).
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