Rechtsprechung
   SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14793
SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99 (https://dejure.org/2004,14793)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2004 - S 13 AL 5/99 (https://dejure.org/2004,14793)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2004 - S 13 AL 5/99 (https://dejure.org/2004,14793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer unerlaubten gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der Arbeitnehmerüberlassung; Hinweistatsachen für eine abhängige Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Unter Berücksichtigung des objektiven Geschäftsinhalts, der zunächst aus den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten, entscheidend aber aus den tatsächlichen Gegebenheiten zu ermitteln ist (BSGE 45, 199, 201; BSG, Urteil vom 12.2.2004 - Aktenzeichen B 12 KR 26/02 R - nicht veröffentlicht; BAG, AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979 und BAG AP Nr. 116 zu § 611 BGB Abhängigkeit), sprechen insbesondere folgende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung:.

    Nichts anderes gilt für Dozenten und Lehrkräfte, die je nach ihrer Abhängigkeit von Vorgaben zur Regelung ihrer Dienstverhältnisse teils als Arbeitnehmer (LAG Stuttgart, BB 1997, 683 - Dozent an Berufsakademie - BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten - Dozent in beruflicher Bildung - ; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - Lehrkraft an einer Lehranstalt für pharmazeutisch - technische Assistenten - ), teils als Selbstständige angesehen worden sind (BAG EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 45 - Dozentin in Schulabschlusskursen an einer Volkshochschule - BAG AP Nr. 116 zu § 611 BGB Abhängigkeit - Lehrerin für Deutschkurse an einer Volkshochschule -).

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Zwar kann das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt sein, wie das insbesondere bei Diensten höherer Art der Fall ist, vollständig entfallen darf es jedoch nicht; es muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSGE 16, 289, 293 f = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO; BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1).

    Ist ein arbeitsbezogenes Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere unter Nutzung seines Wagniskapitals und der eigenen Unternehmensorganisation über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (gesetzliches Leitbild des selbstständigen Handelsvertreters gemäß § 84 Handelsgesetzbuch (HGB), vgl. BSGE 13, 196, 201 f = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG aF; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; Röller, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • LSG Hamburg, 18.05.2004 - L 1 KR 65/04

    Sozialversicherungspflich einer Pflegekraft; Vermittlung von Pflegekräften auf

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren (Widerspruchsbescheid vom 11.8.1995) erhobene Klage der Klägerin ist, nachdem das SG Hamburg das Verfahren wegen der Versicherten E. und S. abgetrennt hatte, insoweit bisher ohne Erfolg geblieben (Urteile des Sozialgerichts Hamburg vom 25.4.2001 - Aktenzeichen S 23 KR 72/98 und 94/98 - ; Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.5.2004 - Aktenzeichen L 1 KR 65/04 und 80/04), die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist derzeit beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig.

    Das Gericht hat die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (1 Leitzordner der Bearbeitungsstelle zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung bei dem Arbeitsamt Hamburg über die 1990 bis 1993 durchgeführten Ermittlungen und 2 Schnellhefter der Beklagten über Schriftverkehr zwischen Juli 1997 und Juni 1998), 2 Bände Prozessakten zum Aktenzeichen S 2 AL 378/98 ER (L 5 B 145/98) sowie die den Beteiligten bekannten Urteile des Landessozialgerichts Hamburg vom 18.5.2004 (Aktenzeichen L 1 KR 65/04 und 80/04) beigezogen und die Beteiligten in den Verhandlungsterminen am 11.5.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Der Gesetzgeber ist mit der Erlaubnispflicht des Art. 1 § 1 AÜG dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts in dessen Urteil vom 4.4.1967 nachgekommen, dass für die - bis dahin noch als mit dem Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit nach § 37 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) unvereinbar angesehene - Arbeitnehmerüberlassung ein wirtschaftlicher Bedarf bestehe und die hiermit verbundenen Gefahren für die überlassenen Arbeitnehmer und für die Sicherstellung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Anwendung milderer Mittel als des generellen Verbots sozialverträglich zu beherrschen seien (vgl. BVerfGE 21, 261, 268 f).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    ? Die Abrechnung erbrachter Leistungen durch den Verleiher nach geleisteten Arbeitsstunden statt nach Mengen, Aufmaßen o.ä., wobei auch hier auf Scheinverträge zur Verdeckung unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung zu achten ist (BSG NZA 1988, 263; Röller, a.a.O, Randnummer 21, 23 zu Arbeitnehmerüberlassung; Niebler/Biebl/Ulrich, a.a.O., Randnummer 73).
  • LAG Köln, 28.11.1986 - 4 Sa 918/86

    Arbeitnehmerüberlassung; Subunternehmer; Eingliederung des Arbeitnehmers;

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    ? Die Zusammenarbeit der überlassenen Arbeitnehmer mit dem Stammpersonal, die Übernahme von Tätigkeiten, die sonst von Mitarbeitern des Dritten ausgeführt werden, die Koordination des Arbeitseinsatzes des überlassenen Arbeitnehmers mit den Arbeitsabläufen und der Arbeitsorganisation des Dritten und die Durchführung der Arbeit gemeinsam mit dem vom Beschäftigungsbetrieb gestellten Personal (LAG Köln, BB 1987, 335; Niebler/Biebl/Ulrich, a.a.O., Randnummer 63).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 14 Sa 112/95

    Arbeitnehmerstatus: Lehrbeauftragter an einer Berufsakademie

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Nichts anderes gilt für Dozenten und Lehrkräfte, die je nach ihrer Abhängigkeit von Vorgaben zur Regelung ihrer Dienstverhältnisse teils als Arbeitnehmer (LAG Stuttgart, BB 1997, 683 - Dozent an Berufsakademie - BAG AP Nr. 133 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten - Dozent in beruflicher Bildung - ; BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Freier Mitarbeiter - Lehrkraft an einer Lehranstalt für pharmazeutisch - technische Assistenten - ), teils als Selbstständige angesehen worden sind (BAG EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 45 - Dozentin in Schulabschlusskursen an einer Volkshochschule - BAG AP Nr. 116 zu § 611 BGB Abhängigkeit - Lehrerin für Deutschkurse an einer Volkshochschule -).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Unter Berücksichtigung des objektiven Geschäftsinhalts, der zunächst aus den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten, entscheidend aber aus den tatsächlichen Gegebenheiten zu ermitteln ist (BSGE 45, 199, 201; BSG, Urteil vom 12.2.2004 - Aktenzeichen B 12 KR 26/02 R - nicht veröffentlicht; BAG, AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979 und BAG AP Nr. 116 zu § 611 BGB Abhängigkeit), sprechen insbesondere folgende Anhaltspunkte für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung:.
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Zwar kann das Weisungsrecht erheblich eingeschränkt sein, wie das insbesondere bei Diensten höherer Art der Fall ist, vollständig entfallen darf es jedoch nicht; es muss eine fremdbestimmte Dienstleistung verbleiben, die Dienstleistung also zumindest in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSGE 16, 289, 293 f = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO; BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1).
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2004 - S 13 AL 5/99
    Ist ein arbeitsbezogenes Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere unter Nutzung seines Wagniskapitals und der eigenen Unternehmensorganisation über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (gesetzliches Leitbild des selbstständigen Handelsvertreters gemäß § 84 Handelsgesetzbuch (HGB), vgl. BSGE 13, 196, 201 f = SozR Nr. 5 zu § 1 AVG aF; BSG SozR Nr. 68 zu § 165 RVO; BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; Röller, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    In einer weiteren Entscheidung vom 23. November 2004 (Aktenzeichen S 13 AL 5/99) hat das Sozialgericht Hamburg die Tätigkeit der Firma S. als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung angesehen.
  • BVerfG, 26.09.2001 - 1 BvR 1426/01

    Unzureichende Interessenabwägung bei der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auf Antrag der Beschwerdeführerin wird bis zur erneuten Entscheidung des Landessozialgerichts die aufschiebende Wirkung der zum Sozialgericht Hamburg gegen den Bescheid des Landesarbeitsamts Nord vom 12. Januar 1998 - IIIc3-7442-Zl. 1/98 - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Dezember 1998 - IIIc2-9033-W 12/98 - erhobenen Klage - S 13 AL 5/99 - angeordnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht