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   SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13   

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https://dejure.org/2016,52628
SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13 (https://dejure.org/2016,52628)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2016 - S 2 KR 524/13 (https://dejure.org/2016,52628)
SG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2016 - S 2 KR 524/13 (https://dejure.org/2016,52628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Vergütung einer Krankenhausbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 71/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Einleitung der Prüfung von bezahlter

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13
    Insoweit wird auch auf die ständige Rechtsprechung des BSG verwiesen (vgl. u.a. Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R, recherchiert nach juris) nach der eine ordnungsgemäße Abrechnung und insbesondere die vollständige Übermittlung der Daten nach § 301 SGB V die notwendige Fälligkeitsvoraussetzung darstellen, wobei dies auch bei einer ausdrücklichen vorgerichtlichen Leistungsverweigerung gilt (vgl. BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 71/12 R, recherchiert nach juris).

    Darüberhinausgehende Zinsansprüche, die auf Zinsvorschriften des BGB beruhen, können nicht erfolgreich geltend gemacht werden, da im Vertag nach § 112 SGB V eine ausdrückliche Regelung zur Zinszahlung getroffen wurde (vgl. stRspr des BSG, u.a. Urteil vom 17.12.2013 a.a.O.).

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R, recherchiert nach juris).
  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 11/98 R

    Krankenkasse - Wahlrecht - Ausübung - Arbeitgeber - Anmeldung - bisherige

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13
    In dieser Entscheidung hat das BSG auf seine Entscheidung vom 8.10.1998 - B 12 KR 11/98 R verwiesen, in der festgestellt worden war, dass mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im unmittelbarem Anschluss an eine vorangehende Versicherungspflicht als Arbeitsloser ein neuer Versicherungspflichttatbestand erfüllt sei.
  • BSG, 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R

    Krankenversicherung - unbeschränktes Wahlrecht bei Neuaufnahme einer

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13
    Wegen der Beendigung der Mitgliedschaft nach § 190 Abs. 13 SGB V ist grundsätzlich eine Kündigung weder notwendig noch möglich (vgl. BSG, Urteil vom 13.06.2007 - B 12 KR 19/06 R, recherchiert nach juris).
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären

    Auszug aus SG Hamburg, 23.11.2016 - S 2 KR 524/13
    Insoweit wird auch auf die ständige Rechtsprechung des BSG verwiesen (vgl. u.a. Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R, recherchiert nach juris) nach der eine ordnungsgemäße Abrechnung und insbesondere die vollständige Übermittlung der Daten nach § 301 SGB V die notwendige Fälligkeitsvoraussetzung darstellen, wobei dies auch bei einer ausdrücklichen vorgerichtlichen Leistungsverweigerung gilt (vgl. BSG vom 17.12.2013 - B 1 KR 71/12 R, recherchiert nach juris).
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