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SG Hamburg, 24.09.2018 - S 46 KR 889/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein …
Auszug aus SG Hamburg, 24.09.2018 - S 46 KR 889/15
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 26.06.2007, B 1 KR 36/06 R: juris), der die Kammer folgt, besteht eine Zuständigkeit für Krankenkassen für die Kostentragung einer Adaptionsmaßnahme nur dann, wenn die Voraussetzungen nach den §§ 9 bis 11 SGB VI nicht vorliegen, die Voraussetzungen der §§ 27 und 40 SGB V hingegen erfüllt sind.Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation bleibt Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (BSG, Urteil vom 26.06.2007 a.a.O.).