Rechtsprechung
   SG Hamburg, 24.11.2021 - S 27 KA 12/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56070
SG Hamburg, 24.11.2021 - S 27 KA 12/21 (https://dejure.org/2021,56070)
SG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2021 - S 27 KA 12/21 (https://dejure.org/2021,56070)
SG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2021 - S 27 KA 12/21 (https://dejure.org/2021,56070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 92 Abs 1 S 2 Nr 9 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 5, § 101 Abs 1 S 1 Nr 6 SGB 5, § 43 Abs 1 S 4 ÄBedarfsplRL
    Vertragsärztliche Versorgung - Jobsharing in einer unterdurchschnittlich abrechnenden Arztpraxis - keine rückwirkende Anpassung der Leistungsobergrenze auf den Fachgruppendurchschnitt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Auszug aus SG Hamburg, 24.11.2021 - S 27 KA 12/21
    Zur Begründung führte er aus, Rechtsgrundlage für eine rückwirkende Anpassung der LOG auf den Fachgruppendurchschnitt auch für die Quartale 4/2012 bis 3/2016 sei die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), nach der durch Regelungen der Honorarverteilung Praxen mit unterdurchschnittlichem Umsatz nicht gehindert werden dürfen, ihr Honorar innerhalb von fünf Jahren bis zum Durchschnittsumsatz ihrer Fachgruppe zu steigern (Urteil vom 28.1.2009, Az. B 6 KA 5/08 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 28.01.2009, Az. B 6 KA 5/08) dürfen auch unterdurchschnittliche Arztpraxen außerhalb der Aufbauphase für einen begrenzten Zeitraum nicht von jeder Wachstumsmöglichkeit ausgeschlossen werden" (BT-Drs. 18/4095, S. 107).

    Die Kammer hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht (§§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz, SGG) in Hinblick auf das Urteil vom Urteil vom 28.1.2009 (Az. B 6 KA 5/08 R) und zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum Wachstumsanspruch unterdurchschnittlich abrechnender Praxis auf die LOG zugelassen.

  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 36/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsobergrenze - Anstellung von Ärzten in

    Auszug aus SG Hamburg, 24.11.2021 - S 27 KA 12/21
    In der Rechtsprechung hat das BSG sich für eine rückwirkende Änderung der LOG ausgesprochen, aber nur in Hinblick auf eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 44 Satz BedarfsplRL-Ä. Der Feststellung von LOG komme zwar keine Statusrelevanz zu, feststehe aber, dass eine Anstellungsgenehmigung im Job-Sharing-Verhältnis nicht ohne die gleichzeitige Festlegung einer Leistungsbeschränkung - sowie deren (grundsätzliche) Fortgeltung bis zur Beendigung der Angestelltentätigkeit - erteilt werden dürfe (Urteil vom 28.8.2013 - B 6 KA 36/12 R -, juris, Rn. 22).
  • BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 58/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus SG Hamburg, 24.11.2021 - S 27 KA 12/21
    Die Jobsharing-Obergrenze diene dazu, weiteren Ärzten den Zugang zum System der vertragsärztlichen Versorgung zu ermöglichen und andererseits dazu, eine Leistungsausweitung durch das Hinzutreten eines Leistungserbringers in der Jobsharing-Praxis zu verhindern (z.B. BSG, Urteil vom 13. Februar 2019 - B 6 KA 58/17 R -, juris, Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht