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   SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11   

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SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11 (https://dejure.org/2015,28718)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2015 - S 20 R 718/11 (https://dejure.org/2015,28718)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - S 20 R 718/11 (https://dejure.org/2015,28718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Sozialversicherungspflicht - Auslieferungsfahrer - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 4053/12
    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Neben den Urteilen der Sozialgerichte München (S 25 R 733/11), Gießen (S 6 R 946/11), Gotha (S 11 R 5800/12 u.a.), Schleswig (S 6 KR 192/11 u.a.), Augsburg (S 6 KR 192/11 u.a.) und Wiesbaden (S 8 R 280/12) liege auch eine Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (L 11 R 4053/12) vor, mit dem das anderslautenden Urteil des SG Heilbronn aufgehoben und die Selbständigkeit der Fahrer bejaht wurde.

    Soweit das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 5.11.2013 (L 11 R 4053/12) für einen Fahrer eines Morgengold Frühstücksdienst - Betriebes zu dem Ergebnis kommt, die vertraglichen Regelungen begründeten kein Weisungsrecht des Klägers, solche seien auch nicht erteilt worden, vermag die Kammer dieser Auffassung für den vorliegenden Fall nicht zu folgen.

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Für eine selbständige Tätigkeit spricht insbesondere das Vorliegen eines eigenen Unternehmerrisikos, nämlich der Einsatz von Kapital und/oder Arbeitskraft mit Verlustgefahr, wobei mit der Übernahme eines Unternehmerrisikos auch tatsächliche Chancen und nicht nur Risiken bei der Einkommenserzielung verbunden sein müssen (BSG, Urteil vom 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R).

    Damit ähnelt die Gestaltung der Tätigkeit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BSG vom 11.3.2009 (B 12 KR 21/07 "Transportfahrerin") zugrunde lag.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil von 26.7.2006 (L 17 U 64/05) aus derartigen Erwägungen Zeitungszusteller trotz eingeräumter Delegationsbefugnis und trotz Erlaubnis, zeitgleich für andere Auftraggeber tätig zu werden, als Beschäftigte angesehen.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in die betriebliche Struktur des Arbeitgebers eingegliedert ist und einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. etwa Urteil vom 30.6.2009, B 2 U 3/08 R).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Maßgeblich für die Beurteilung ist, welche Merkmale im Einzelnen überwiegen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse gegenüber dem Vereinbarten vorrangig sind (vgl. BSG, Urteil vom 30.1.2007, B 2 U 6/06).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Auch das BSG habe in seinem Urteil vom 27.1.1980 (8 a RU 26/80) sogenannte "Ringtourenfahrer", die Zeitungen von Umschlagplätzen zu einer bestimmten Zeit an Einzelhändler auszuliefern hätten, als selbständige Auftragnehmer angesehen.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Die Zuweisung von Risiken an den Arbeitenden spricht vielmehr nur dann für eine Selbständigkeit, wenn damit größere Freiheiten und größere Verdienstmöglichkeiten verbunden sind (LSG Hamburg, Urteil vom 20.6.2012, L 2 R 115/10).
  • LSG Hamburg, 14.12.2011 - L 2 R 139/10
    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Stellt sich die Risikozuweisung - fehlende Lohnfortzahlung bei Krankheit, kein Urlaubsanspruch etc. - lediglich als Zweck einer vorgeschobenen Selbständigkeit dar, sind diese Merkmale ungeeignet, die Annahme von Selbständigkeit zu begründen (LSG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011, L 2 R 139/10).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2015 - S 20 R 718/11
    Die Statusfeststellung nach § 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) war - entgegen des Hinweises in dem von dem Beigeladenen ausgefüllten Antragsvordruck der Beklagten - zulässig, obwohl das Vertragsverhältnis zwischen Klägerin und Beigeladenem bereits im Zeitpunkt der Anfrage beendet war (vgl. BSG, Urteil vom 4.6.2009, B 12 KR 31/07 R).
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