Rechtsprechung
SG Hannover, 25.07.2018 - S 35 KA 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
- IWW
§ 106 SGB V
SGB V - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise bei der Gebührennummer IP-5 (Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren mit aushärtenden Kunststoffen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 16 (Leitsatz und Kurzinformation)
Vertragsarztrecht | Wirtschaftlichkeitsprüfung/Arzneikostenregress/Schadensersatz | Zahnärzte: Prüfung einer einzelnen Leistung (IP-5 BEMA-Z)
Wird zitiert von ...
- SG München, 05.03.2020 - S 38 KA 5087/19
Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Vertragszahnarztes
Generell ist dies bei einem anderen Patientenzuschnitt gegenüber der Regelpraxis oder bei einem speziellen Leistungsangebot, das auf der Qualifikation des Arztes beruht (besondere Untersuchungsund Behandlungsmethoden), der Fall (vgl. BSGE 74, 70; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16).Die Sozialgerichte haben sich wiederholt mit einem solchen Vortrag befasst und übereinstimmend die Auffassung vertreten, hierdurch sei generell ein erhöhter, medizinisch indizierter Bedarf für die Erbringung (zahn-)ärztlicher Leistungen nicht gerechtfertigt, da kein Anhaltspunkt dafür bestehe, dass die Herkunft der Patienten einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehe und im Regelfall von einer normalen zahnmedizinischen Versorgung auszugehen sei (…BSG SozR 3-2500, § 106, Nr. 49, S. 259; SG Hannover, Urteil vom 25.07.2018, Az S 35 KA 2/16; SG A-Stadt, Urteil vom 25.10.2017, Az S 38 KA 5022/17).