Rechtsprechung
   SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,127378
SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11 (https://dejure.org/2012,127378)
SG Hannover, Entscheidung vom 25.09.2012 - S 29 P 114/11 (https://dejure.org/2012,127378)
SG Hannover, Entscheidung vom 25. September 2012 - S 29 P 114/11 (https://dejure.org/2012,127378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,127378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 P 22/12
    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Die Beschwerde der Klägerseite gegen diese Entscheidung ist vom Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Be-schluss vom 11.Mai 2012 (Az. 15 P 22/12 B ER) ebenfalls zurückgewiesen worden.

    Dieser Auffassung des Sozialgerichts ist auch das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Beschluss vom 11.Mai 2012, Az. 15 P 22/12 B ER über die Zurückweisung der klägerischen Be-schwerde gefolgt.

  • SG Hildesheim, 29.07.2009 - S 51 P 41/09

    Formelle Rechtswidrigkeit des an den Träger eines Pflegeheims durch eine

    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Dies ist der Fall, wenn für den Träger der Pflegeeinrichtung konkrete, von der Feststellung der Qualitätsmängel deutlich unterscheidbare Handlungsmaß-nahmen festgelegt werden, so dass dieser ohne Zweifel beurteilen kann, wann die Maßnahmen als umgesetzt gelten können, vgl. SG Hildesheim, Beschluss vom 29.Juli 2009, Az. S 51 P 41/09.

    Gegen eine Bevollmächtigung einzelner Mitarbeiter bestehen zumindest dann keine Bedenken, wenn aus dem Bescheid ersichtlich wird, dass die Entscheidung nicht allein durch den Mitarbeiter, sondern durch alle Landesverbände getroffen wurde, vgl. SG Hildesheim, Beschluss vom 29.Juli 2009, Az. S 51 P 41/09 ER.

  • SG Oldenburg, 14.05.2008 - S 9 P 6/06
    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Es han-delt sich nach § 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI i.V.m. §§ 112 bis 115 SGB XI um die Erhe-bung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die Zwecke der Pfle-geversicherung, soweit dies für die Überwachung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungserbringung erforderlich ist, vgl. Sozialgericht Frankfurt vom 08.April 2010, Az. S 9 P 6/06.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.08.2011 - L 4 P 8/11

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Im Bereich der Pflege kann im Hinblick auf neue pflegewissenschaftliche gesicherte Erkenntnisse nichts anderes gelten, vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.August 2011, Az. L 4 P 8/11 B ER.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Die von der Klägerin im Hauptsacheverfahren vorgenommene Umstellung der Anfech-tungs- in eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist als Antragsänderung gem. § 99 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig (siehe zum Beispiel Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 Rdnr. 14 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 10 P 10/10

    Pflege-TÜV ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus SG Hannover, 25.09.2012 - S 29 P 114/11
    Um hinreichend sichere Tatsachenfeststellungen als Grundlage für eine Bewertung treffen zu können, ist es notwendig, auf die Überprüfung des dokumentier-ten Pflege- und Versorgungsablaufs zurückzugreifen, vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.Mai 2010, Az. L 10 P 10/10 B ER.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 10 SF 18/16
    Die Klägerin, die einen ambulanten Pflegedienst betreibt, erhob am 30. August 2011 Klage vor dem Sozialgericht Hannover unter dem Az.: S 29 P 114/11 mit dem Ziel der Aufhebung eines an sie gerichteten Prüfbescheides vom 16. August 2011 gemäß § 115 Abs. 2 SGB XI, in welchem die Klägerin zur Umsetzung der darin bezeichneten Maßnahmen bis zum 27. September 2011 aufgefordert worden war.

    Am 28. September 2011 ging beim Sozialgericht die Klagebegründung zu dem Verfahren S 29 P 114/11 ein.

    Der Klägerin steht für die beiden Rechtszüge des Ausgangsverfahrens S 29 P 114/11 (Sozialgericht Hannover) sowie L 15 P 84/12 (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen) eine Entschädigung gemäß § 198 GVG in Höhe von insgesamt 800, 00 EUR und nicht wie von ihr gefordert in Höhe von 2.600,00 EUR zu.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht