Rechtsprechung
   SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,77496
SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14 (https://dejure.org/2020,77496)
SG Hannover, Entscheidung vom 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14 (https://dejure.org/2020,77496)
SG Hannover, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - S 82 AS 1678/14 (https://dejure.org/2020,77496)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,77496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Methodisch zulässig ist aber auch die hiervon grundsätzlich abweichende - und im vorliegenden Fall vom Beklagten gewählte - Vorgehensweise, im Rahmen einer repräsentativen Erhebung Daten für den gesamten Wohnungsmarkt (mit Ausnahme der nach der Rechtsprechung des BSG von vornherein nicht zu berücksichtigenden sog. Substandardwohnungen) zu erheben und anschließend aus diesen Werten mittels der Festlegung eines Perzentils - und damit letztlich über den Preis - die Angemessenheitsgrenze zu bestimmen (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R, juris Rn. 34).

    Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass jeder einzelne Tabellenwert entsprechend seiner tatsächlichen Häufigkeit auf dem konkreten Wohnungsmarkt in den grundsicherungsrechtlich relevanten Mietzins einfließt und damit gleichermaßen schlecht ausgestattete Wohnungen in bevorzugter Lage als auch die gut ausgestatteten Wohnungen in sehr einfachen Wohnlagen erfasst werden (BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 85/09 R, juris Rn. 26; Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, juris Rn. 31).

    Der vom Beklagten ermittelte Mietpreis ermöglicht keine nachvollziehbare Aussage über die Beschaffenheit der Wohnung, also welchen Lebensstandard dieses Produkt befriedigen soll (vgl. BSG, Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rn. 36).

    Da in dieser Datenmenge neben den Wohnungen einfachen Standards (deren angemessener Preis gemäß § 22 SGB II zu ermitteln ist) auch die Daten von Wohnungen mit mittlerem sowie mit gehobenem/luxuriösem Standard enthalten sind, ist - wie bereits dargelegt - die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze mittels eines Quantils und damit letztlich über den Preis zulässig (vgl. erneut: BSG, Urteil vom 10. September 2013, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn 103; ebenso: Knickrehm, Soziale Sicherheit 2015, 287, 291).

    Das vom Beklagten gewählte 33 %-Quantil hält sich im Rahmen der bislang von der Rechtsprechung als rechtmäßig angesehenen Grenzwerte (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 [20 %-Grenze]; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn 103 [33 %-Grenze]).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den Besonderheiten des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des Hilfebedürftigen so lange zu berücksichtigen wie es dem Hilfebedürftigen nicht möglich oder zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für 6 Monate, § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Die Prüfung der Angemessenheit begrenzt die Erstattungsfähigen Kosten der Höhe nach (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 18/09 R).

    Das heißt, Ziel der Ermittlungen des Grundsicherungsträgers ist es, einen Quadratmeterpreis für Wohnungen einfachen Standards zu ermitteln, um diesen nach Maßgabe der Produkttheorie mit der dem Hilfeempfänger zugestandenen Quadratmeterzahl zu multiplizieren und so die angemessene Miete, bis zu der die tatsächlichen Kosten höchstens übernommen werden, feststellen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, juris Rn. 17).

    Der Grundsicherungsträger hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ein schlüssiges Konzept zu erstellen, welches nach dem Urteil des genannten Gerichtes vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - folgende Kriterien aufzuweisen hat:.

    So kommt zwar als Methode in Betracht, in einem ersten Schritt Kriterien für den einfachen Wohnungsstandard zu definieren, anschließend ausschließlich für diesen Wohnungsteilmarkt Mietedaten zu erheben und sodann in einem dritten Schritt aus diesem Datenmaterial eine Angemessenheitsgrenze zu bestimmen (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, juris Rn. 21).

    Das BSG führt zur Ermittlungspflicht aus: "Diese Ermittlungspflicht geht nicht ohne Weiteres auf das Sozialgericht über, wenn sich das Konzept des Grundsicherungsträgers als nicht tragfähig (schlüssig) erweist oder bei einem an sich schlüssigen Konzept die erforderlichen Daten nicht oder nicht ordnungsgemäß erhoben worden sind." (Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, Rn. 26) Eine Nachbesserung erscheint zwar nicht von vornherein ausgeschlossen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 18/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Da in dieser Datenmenge neben den Wohnungen einfachen Standards (deren angemessener Preis gemäß § 22 SGB II zu ermitteln ist) auch die Daten von Wohnungen mit mittlerem sowie mit gehobenem/luxuriösem Standard enthalten sind, ist - wie bereits dargelegt - die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze mittels eines Quantils und damit letztlich über den Preis zulässig (vgl. erneut: BSG, Urteil vom 10. September 2013, a.a.O.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn 103; ebenso: Knickrehm, Soziale Sicherheit 2015, 287, 291).

    Das vom Beklagten gewählte 33 %-Quantil hält sich im Rahmen der bislang von der Rechtsprechung als rechtmäßig angesehenen Grenzwerte (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 [20 %-Grenze]; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 -, Rn 103 [33 %-Grenze]).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Sofern aufgrund von Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten bzw. Fehlen weiterer Erkenntnismöglichkeiten zur Bildung einer ausreichenden Datengrundlage auch dies nicht möglich ist, darf auf die um einen Sicherheitszuschlag erhöhten Tabellenwerte des Wohngeldgesetzes zurückgegriffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R, juris Rn. 31; BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R, juris Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 15/09 R, juris Rn. 20; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.

    Auch das BSG hat zur Bildung eines arithmetischen Mittelwertes entschieden, dass dieses für sich genommen nicht die Gewähr bietet, dass das einfache Mietsegment realistisch abgebildet wird, sondern mit einem hohen Maß an Zufälligkeit belastet ist, wenn nicht eine gleichmäßige Verteilung der Mietpreise vorliegt (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, juris Rn. 29f.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Bei dem Begriff "angemessen" des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der von den Grundsicherungsträgern auszufüllen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, juris Rn. 21; Luik, in: Eicher, SGB 11, 3.

    Da der Gewährleistungsumfang des Grundrechts auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch den Bedarf "Wohnen" umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R -, juris Rn. 21), sind - wie bei der Ermittlung der Regelbedarfshöhen - bei der Auslegung des Begriffs "angemessen" zudem die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Art. 20 Abs. 1 GG zu beachten.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2018 - L 4 AS 9/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in der

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Nach dem diesbezüglichen Hinweis des Senats im Schreiben vom 7. Februar 2018 hat der Konzeptersteller eine Nachberechnung des Angemessenheitswerts in beiden Vergleichsräumen für die Ein- und Fünfpersonenhaushalte unter Anwendung eines nunmehr 50%-Perzentils bei Ein- und Fünfpersonenhaushalten durchgeführt." (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juni 2018 - L 4 AS 9/14, juris Rn. 99 - 101).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 1788/15

    Beantragung der Gewährung von weiteren 6,- Euro pro Monat als Zuschuss zu den

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    In Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein ergibt sich aus diesen - im Vergleich zur Landeshauptstadt Kiel für die SGB II-Leistungsempfänger sogar deutlich günstigeren - Werten kein Anhaltspunkt für Bedenken gegen die vom Beklagten festgesetzte Angemessenheitsgrenze in Form des 33 %-Quantils." (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 10. Juni 2016 - L 11 AS 1788/15, juris Rn. 70 - 74).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Zwar gibt das Grundgesetz keine bestimmte Methode zur Konkretisierung des Anspruchs vor, aber die ermittelten Werte/Leistungen müssen im Rahmen eines transparenten und sachgerechten Vorgehens ermittelt worden und dürfen nicht evident unzureichend zur Deckung des jeweiligen Bedarfs sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, juris Rn. 137 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13

    Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II; Begrenzung durch

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung u.a. des 7. Senats des erkennenden Gerichts, der das KdU-Konzept für den Landkreis Göttingen als unschlüssig verworfen hat, weil diesem Konzept keine hinreichend repräsentativen und validen Daten zugrunde lagen (Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 -).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus SG Hannover, 26.10.2020 - S 82 AS 1678/14
    Zutreffend hat der Beklagte bei den Klägern die angemessene Wohnflächengrenze entsprechend der nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, m.w.M.) anwendbaren Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderungsbestimmungen -WFB-; vgl. Punkt B.11. Angemessene Wohnflächen) mit 60 bis 75qm berücksichtigt.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 6/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Arbeitslosengeld II

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 12/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der Unterkunftskosten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht