Rechtsprechung
SG Heilbronn, 19.12.2017 - S 4 U 100/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,67309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 19.12.2017 - S 4 U 100/17
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 7 U 155/16
Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung
Zudem hat der Kläger in dem Vertrag seine unwiderrufliche Zustimmung zu einer etwaigen Kündigung erklärt und die Übertragung des Kündigungsrechtes der Beklagten ebenfalls angezeigt, was als Bevollmächtigung auszulegen sein wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 4 U 100/17; Anlage BLD 15, Schriftsatz der Beklagten vom 30.01.2018).Selbst wenn die Beklagte aufgrund der baldigen Kündigung nach Erwerb der Versicherung gewusst hätte, dass die XY vorliegend nicht das "klassische" Zweitmarktmodell verfolgte und nicht durch die Weiterführung der Police Gewinne erwirtschaften wollte, musste es sich ihr ohne weitere Kenntnis der Vereinbarungen nicht automatisch aufdrängen, dass hier ein Verstoß gegen das RDG oder das KWG vorlag (dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Az. 4 U 100/17; Anlage BLD 15, Schriftsatz der Beklagten vom 30.01.2018).