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   SG Heilbronn, 26.03.2021 - S 8 AS 380/21   

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SG Heilbronn, 26.03.2021 - S 8 AS 380/21 (https://dejure.org/2021,22058)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26.03.2021 - S 8 AS 380/21 (https://dejure.org/2021,22058)
SG Heilbronn, Entscheidung vom 26. März 2021 - S 8 AS 380/21 (https://dejure.org/2021,22058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 67 Abs 1 SGB 2, § 67 Abs 3 S 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Fingierung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für die Dauer von sechs Monaten - Umzug in eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gegen-hartz.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Übernahme unangemessener Miete wegen Corona-Sonderregelung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Jobcenter muss nach einem Umzug während der Corona-Pandemie übergangsweise auch unangemessene Unterkunftskosten übernehmen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20

    Besondere Coronaregelung gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der

    Auszug aus SG Heilbronn, 26.03.2021 - S 8 AS 380/21
    Hierzu liege auch bereits eine gerichtliche Entscheidung vor (Verweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER).

    Entgegen der Auffassung des Beklagten findet die Vorschrift Anwendung, auch wenn weder die Hilfebedürftigkeit noch der Umzug direkt auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind (vgl. hierzu und im Folgenden LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.09.2020 - L 11 AS 508/20 B ER - juris Rn. 29ff. mwN).

  • SG Kiel, 28.01.2022 - S 34 AS 4/22

    Pandemie: Noch bis Ende 2022 sind die tatsächlichen Unterkunftskosten zu

    Diese Bedrohung soll nach § 67 Abs. 3 SGB II zumindest vorübergehend ­ nämlich für die ersten sechs Monate eines in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. März 2022 beginnenden Bewilligungszeitraums ­ vermieden werden (vgl. LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 11. März 2021, Az. L 9 AS 233/21 ER-B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juli 2021, Az. L 16 AS 311/21 B ER; SG Heilbronn, Urteil vom 26. März 2021, Az. S 8 AS 380/21 ­ alle zitiert nach juris).
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