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   SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10 ER   

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https://dejure.org/2010,23607
SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10 ER (https://dejure.org/2010,23607)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10 ER (https://dejure.org/2010,23607)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 13. August 2010 - S 55 AS 1354/10 ER (https://dejure.org/2010,23607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zu den Versicherungsbeiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - Deckungslücke - Fehlen eines Anordnungsgrundes - kein drohender Verlust des Versicherungsschutzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 1c S. 6 VAG; § 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II; § 26 Abs. 3 SGB II; § 193 Abs. 3 VVG; § 193 Abs. 5 VVG; § 193 Abs. 6 S. 5 VVG; § 206 Abs. 1 S. 1 VVG
    § 193 Abs. 6 VVG ist unter Berücksichtigung des Sozialstaatsgebots des Art. 20 Abs. 1 GG wegen beachtlicher Gemeinwohlinteressen verfassungsrechtlich unbedenklich; Das Vorliegen von Bestehen oder Entstehen der Hilfebedürftigkeit spielt nach Sinn und Zweck des § 193 Abs. 6 S. 5 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    § 193 Abs. 6 VVG ist unter Berücksichtigung des Sozialstaatsgebots des Art. 20 Abs. 1 GG wegen beachtlicher Gemeinwohlinteressen verfassungsrechtlich unbedenklich; Das Vorliegen von Bestehen oder Entstehen der Hilfebedürftigkeit spielt nach Sinn und Zweck des § 193 Abs. 6 S. 5 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2010 - L 7 AS 1453/09

    Begrenzung des Zuschusses zu den Beiträgen der privaten Kranken- und

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Das Gericht sieht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens keine schwerwiegenden, ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht anders abwendbaren Nachteile, die dem Antragsteller in absehbarer Zeit drohen könnten (so im Ergebnis zu einem vergleichbaren Fall jeweils auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. März 2010 - L 7 AS 1453/09 B ER - SG Hildesheim, Beschlüsse vom 28. April 2010 - S 23 AS 651/10 ER - und vom 23. Juli 2009 - S 43 AS 730/09 ER -).

    2 VAG gelangte, Nachteile für den Hilfebedürftigen zunächst nicht drohen (so auch: 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. März 2010 - L 7 AS 1453/09 B ER -).

    Es ist zumutbar, in diesem Fall den Zivilrechtsweg, ggf. im Wege eines Eilverfahrens, dagegen zu beschreiten (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. März 2010 - L 7 AS 1453/09 B ER -).

  • SG Berlin, 22.11.2005 - S 96 AS 9757/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II - Zuschuss zur privaten

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Soweit der Antragsteller demnach nach einfacher Gesetzeslage verpflichtet ist, die über den Zuschuss nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II hinausgehenden Belastungen selbst zu tragen (und damit bei Beitragsrückständen Schulden aufzubauen), sind verfassungsrechtliche Fragen über die Zulässigkeit der Begrenzung des Zuschusses nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II ggf. im Hauptsacheverfahren zu klären, etwa im Hinblick auf einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, der in Rechtsprechung und Literatur bereits bei der bis Ende 2008 geltenden Fassung des § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II erörtert und im Ergebnis verneint wurde (vgl. SG Berlin Beschluss vom 22. November 2005, Az.: S 96 AS 9757/05 ER; Radüge, in: jurisPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, § 26 SGB II Rn. 31).
  • SG Hildesheim, 23.07.2009 - S 43 AS 730/09

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. der Höhe eines Zuschusses

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Das Gericht sieht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens keine schwerwiegenden, ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht anders abwendbaren Nachteile, die dem Antragsteller in absehbarer Zeit drohen könnten (so im Ergebnis zu einem vergleichbaren Fall jeweils auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. März 2010 - L 7 AS 1453/09 B ER - SG Hildesheim, Beschlüsse vom 28. April 2010 - S 23 AS 651/10 ER - und vom 23. Juli 2009 - S 43 AS 730/09 ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Etwas anderes ergibt sich im Hinblick auf den Ausschluss eines Ruhens der Leistungspflicht für die erkennende Kammer auch nicht wegen der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 16. September 2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B - und des vorinstanzlichen Beschlusses des SG Stuttgart vom 13. August 2009 - S 9 AS 5003/09 ER -.
  • SG Stuttgart, 13.08.2009 - S 9 AS 5003/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zur privaten Krankenversicherung - Mindestbetrag

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Etwas anderes ergibt sich im Hinblick auf den Ausschluss eines Ruhens der Leistungspflicht für die erkennende Kammer auch nicht wegen der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 16. September 2009 - L 3 AS 3934/09 ER-B - und des vorinstanzlichen Beschlusses des SG Stuttgart vom 13. August 2009 - S 9 AS 5003/09 ER -.
  • SG Dresden, 18.09.2009 - S 29 AS 4051/09

    Erhöhung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG ist so zu verstehen, dass das Ruhen auch gar nicht erst eintritt, wenn Hilfebedürftigkeit bereits bei Vorliegen des Beitragsrückstandes besteht (so auch SG Dresden, Beschluss vom 18. September 2009 - S 29 AS 4051/09 ER - vgl. auch Klerks, Der Beitrag für die private Krankenversicherung im Basistarif bei hilfebedürftigen Versicherungsnehmern nach dem SGB II und dem SGB XII, info also 4/2009, S. 158).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Diese gesetzgeberische Entscheidung ist unter Berücksichtigung des Sozialstaatsgebots des Art. 20 Abs. 1 GG wegen beachtlicher Gemeinwohlinteressen verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08 - , juris Rn. 180 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Die erkennende Kammer schließt sich aus den oben benannten Gründen auch nicht der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des 15. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - an, da, selbst wenn man zu einer Verfassungswidrigkeit des § 12 Abs. 1c Satz 6, HS.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
    Auszug aus SG Hildesheim, 13.08.2010 - S 55 AS 1354/10
    Dagegen dient eine einstweilige Anordnung nicht dazu, zu Lasten anderer Beteiligter der Hauptsacheverfahren eine schnellere Entscheidung zu erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. August 2006 - L 6 B 200/06 AS -).
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