Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 16.02.2010 - S 54 AS 124/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,58392
SG Hildesheim, 16.02.2010 - S 54 AS 124/10 ER (https://dejure.org/2010,58392)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 16.02.2010 - S 54 AS 124/10 ER (https://dejure.org/2010,58392)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - S 54 AS 124/10 ER (https://dejure.org/2010,58392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,58392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG; § 22 Abs. 1 S. 4 SGG
    Eilrechtsschutz bei rechtswidriger Verrechnung von Heiz- und Nebenkostenguthaben, aufschiebende Wirkung, einstweilige Anordnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Neubrandenburg, 06.05.2009 - S 11 AS 1042/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.02.2010 - S 54 AS 124/10
    "Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB I1 kann nur dann Anwendung finden, wenn dem Hilfebedürftigen eine Rückzahlung oder ein Guthaben zufließt, über das er tatsächlich verfügen kann (Urt. des SG Neubrandenburg vom 6. Mai 2009 - S 11 AS 1042/08 -).
  • SG Bremen, 01.12.2009 - S 23 AS 2179/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Hildesheim, 16.02.2010 - S 54 AS 124/10
    Die Kammer teilt hinsichtlich der Rechtsnatur einer derartigen Verrechung die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass es sich bei der vom Grundsicherungsträger erklärten Verrechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II weder um einen Verwaltungsakt noch um einen Formverwaltungsakt handelt, sodass einstweiliger Rechtschutz gegen den teilweisen oder vollständigen Einbehalt der bewilligten Unterkunftskosten unter Verweis auf eine Rückzahlung oder ein Guthaben bezüglich vorausgezahlter Nebenkosten im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG zu gewähren ist (im Ergebnis ebenso: SG Bremen, Beschluss vom 01.12.2009 - S 23 AS 2179/09 ER -, juris Rn. 6 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht