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   SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15   

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https://dejure.org/2015,48437
SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15 (https://dejure.org/2015,48437)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15 (https://dejure.org/2015,48437)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - S 37 AS 1175/15 (https://dejure.org/2015,48437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kostenübernahme für Schulbücher

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss Kosten für Schulbücher voll bezahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Kostenübernahme von Schulbüchern

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
    Der Anspruch ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch nicht aus § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), weil es sich bei dem Bedarf für die Schule um einen typischen Bedarf handelt, der bei jedem Schüler regelmäßig anfällt und der deshalb auch im SGB II hätte gedeckt werden müssen (BSG Urt. v. 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R -).

    Die Frage, ob die Anschaffung von Schulbüchern einen Bedarf darstellt, der regelmäßig zum Schuljahresanfang, teilweise aber auch während des Schuljahrs entsteht (so etwa Münder, aaO.) oder ob es sich bei dem Anspruch auf Kostenerstattung für den Erwerb von Schulbüchern nicht um einen fortlaufend wiederkehrenden, regelmäßigen Anspruch handelt (BSG Urt. v. 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R -), weil sich die Gewährung in dem einmaligen Rechtsakt, die Schulbücher für das jeweilige Jahr anzuschaffen (BSG, aaO.) erschöpfe, ist damit bedeutungslos.

    Nach Ansicht des BSG ist der Bedarf im Fall der Kostenerstattung von Schulbüchern nicht besonders, weil es sich bei dem Bedarf für die Schule nicht um einen besonderen, atypischen Bedarf, sondern um einen typischen Bedarf handele (BSG Urt. v. 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R-).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 12/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Übernahme der

    Auszug aus SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
    in einer neueren Entscheidung (BSG, Urt. v. 10. September 2013-B 4 AS 12/13 R-) hat der vierte Senat des BSG die Frage der Erstattungsfähigkeit nach § 21 Abs. 6 ausdrücklich offengelassen und lediglich die Unabweisbarkeit des Bedarfs für die Ausleihe eines Musikinstruments verneint, weil es sich hierbei um einen Bedarf handele, der der Durchführung des Unterrichts selber diene (BSG, aaO.).
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. bespielhaft BSG, Urt. v. 11. Februar 2015-B 4 AS 27/14 R-) der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II Bestandteil der originären Grundsicherungsleistung und kein eigenständiger und von deren Höhe abtrennbarer Streitgegenstand.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Urt. v. 09.02.2010 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 - hat der Gesetzgeber für im Leistungsbezug befindliche Kinder alle Befähigungskosten" zu tragen, die sich aus dem Schulbesuch ergeben (vgl. auch Münder, aaO.).
  • SG Bremen, 18.02.2011 - S 22 AS 2474/10

    Anspruch gegen den Sozialleistungsträger auf Übernahme der Kosten für einen

    Auszug aus SG Hildesheim, 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15
    Bei der Umsetzung ist zu berücksichtigen, dass bei aller Eigenverantwortlichkeit für die Mittelverwendung der Spielraum der Leistungsberechtigten für Einschränkungen in einzelnen Lebensbereichen angesichts der in Ansatz gebrachten Bedarfe und Beträge eng begrenzt ist (SG Bremen - S 22 AS 2474/10 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

    Nach dem Urteil des SG Hildesheim vom 22. Dezember 2015 (- S 37 AS 1175/15 -) genügten die im Rahmen des Bildungspaketes vorgesehenen Leistungen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG).

    Nach alledem ergibt sich der Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Schulbuchkosten in Höhe von 135, 65 EUR im Wege der verfassungskonformen Auslegung des SGB II - hier aus der analogen Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II (Blüggel in Eicher/Luik, § 24 Rn. 33 - ähnlich: Lenze in LPK-SGB II, § 28 Rn. 15; SG Hildesheim, Urteil vom 22. Dezember 2015 - S 37 AS 1175/15 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15

    Analoge Anwendung; atypische Bedarfslage; evidente Bedarfsunterdeckung;

    Nach alledem ergibt sich der Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Schulbuchkosten im Ergebnis (s.o.) in Höhe von 202, 90 EUR im Wege der verfassungskonformen Auslegung des SGB II - hier aus der analogen Anwendung des § 21 Abs. 6 SGB II (Blüggel in Eicher/Luik, § 24 Rn. 33 - ähnlich: Lenze in LPK-SGB II, § 28 Rn. 15; SG Hildesheim, Urteil vom 22. Dezember 2015 - S 37 AS 1175/15 -).
  • SG Dortmund, 16.05.2017 - S 19 AS 2534/15

    Hartz IV: Jobcenter streiten über Schulgeld für Trennungskinder

    Insoweit verwiesen sie auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim (Urteil vom 22.12.2015, S 37 AS 1175/15, nicht veröffentlicht), nach der bei den beiden dortigen Klägern ein Mehrbedarf für Schulbücher von 470, 90 EUR nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II anzuerkennen sei.
  • SG Hannover, 06.09.2016 - S 5 AS 1222/15
    Zur Begründung ihrer Klage bezieht sich die Klägerin auf das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 22. Dezember 2015 (S 37 AS 1175/15, anhängig beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 11 AS 107/16).
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