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   SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09 ER   

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https://dejure.org/2009,17808
SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09 ER (https://dejure.org/2009,17808)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09 ER (https://dejure.org/2009,17808)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. September 2009 - S 26 AS 1577/09 ER (https://dejure.org/2009,17808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - berufliche Weiterbildung - Bildungsgutschein - Überprüfung der Zulassung der Maßnahme und des Trägers zu Beginn der Maßnahme - Bindungswirkung der Zulassung - keine erneute ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung der Kostenübernahme für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Wirksamkeit der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung nach Fristablauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Kostenübernahme für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nach Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Wirksamkeit der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung nach Fristablauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme von Weiterbildungskosten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Überprüfung der Zulassung der Maßnahme und des Trägers

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Hessen, 28.04.2009 - L 7 AL 118/08

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Bildungsgutschein - bindende

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Schließlich würde § 86 Abs. 2 S. 2 SGB III ohne eine grundsätzlich gegebene Bindung an die Zulassung mangels eigenständigen Regelungsgehalts keinen Sinn ergeben (Hessisches LSG, Beschl. v. 28.04.2009 - L 7 AL 118/08 B ER - [juris Rn. 44]).
  • LSG Sachsen, 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Bildungsgutscheines und Bewilligung

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Im Rahmen der Vorgaben des Bildungsgutscheins kann der Arbeitslose selbst entscheiden, in welcher Maßnahme er sich fördern lassen möchte (vgl. Sächsisches LSG, Beschl. v. 31.01.2005 - L 2 B 192/04 AL-ER - OVG Bremen, Beschl. v. 24.08.2007 - S 1 B 246/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2008 - L 7 AS 253/08
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Durch den dem Antragsteller von dem Antragsgegner erteilten Bildungsgutschein kann - jedenfalls im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes - davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller diese persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt (siehe § 77 Abs. 4 S. 1 SGB III und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 27.05.2008 - L 7 AS 253/08 ER -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, Az.: 2 BvR 42/76, BvR 46, 166, 179, 184).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.01.2007 - L 11 B 509/06

    sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Vollziehung und Anordnung einer

    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Deshalb ist die Anordnung nach Fristablauf wirkungslos und auf eventuellen Antrag aufzuheben (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.01.2007 - L 11 B 509/06 AS ER - m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1987 - 6 B 90/87
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Ob anstelle der Zustellung des Beschlusses für den Beginn der Monatsfrist darauf abzustellen ist, wann der Vollstreckungsgläubiger feststellt, dass der öffentlich-rechtliche Vollstreckungsschuldner tatsächlich den Beschluss nicht befolgen will (zu § 123 Abs. 3 VwGO: Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 8. Dezember 1987 - 6 B 90/87 -) kann hier dahin stehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 23.09.2009 - S 26 AS 1577/09
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 08.09.2004 - L 7 AL 103/04 ER -).
  • SG Berlin, 28.04.2011 - S 198 AL 669/11

    Zulassung von Maßnahmen für die Förderung der (nicht verkürzbaren) beruflichen

    Danach ist § 85 Abs. 2 S. 3 SGB III so zu verstehen, dass eine Finanzierung des dritten Ausbildungsjahres auch durch den Teilnehmer selbst erfolgen darf, wenn die Finanzierung bereits zu Beginn der Maßnahme gesichert ist (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Hessen vom 28.04.2009, L 7 AL 118/08 B ER; Beschluss des Berliner Landessozialgerichts vom 17.09.2009, L 8 AL 233/09 B ER; Beschluss des Berliner Sozialgerichts vom 05.08.2009, S 22 AL 2510/09 ER sowie - vergleichbar für die Träger der Grundsicherung - Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 12.11.2010, S 21 AS 5651/10 ER und Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 23.09.2009, S 26 AS 1577/09 ER - alle zitiert nach juris -).
  • SG Dresden, 12.11.2010 - S 21 AS 5651/10

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer ehemaligen, gelernten Bühnentänzerin

    Für eine Bindung spricht auch, dass nur im Einzelfall und über die Zulassung der fachkundigen Stellen hinausgehend weitere Maßnahmen zugelassen werden können, vgl. § 12 der Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (AZWV) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (vgl. hierzu auch Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 23.09.2009, Az.: S 26 AS 1577/09 ER).
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