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   SG Itzehoe, 04.09.2018 - S 20 KR 289/18   

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SG Itzehoe, 04.09.2018 - S 20 KR 289/18 (https://dejure.org/2018,78086)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 04.09.2018 - S 20 KR 289/18 (https://dejure.org/2018,78086)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 04. September 2018 - S 20 KR 289/18 (https://dejure.org/2018,78086)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus SG Itzehoe, 04.09.2018 - S 20 KR 289/18
    Auch die weiteren in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 04. April 2017 - B 4 AS 2/16 R - m. w. N.) herausgearbeiteten Voraussetzungen für eine wirksame Aufforderung sind erfüllt.

    So weit ist das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 04. April 2017 - a. a. O. - nicht gegangen.

    Eine Mitwirkungspflicht kann es auf ermessenfehlerfreie Anforderung des Vorsitzenden hin sein, bei der Klärung des Gegenstands der Klage und der wesentlichen Einwendungen mitzuwirken (BSG, Urteil vom 04. April 2017 - B 4 AS 2/16 R), also Anträge zu stellen und die Klage zu begründen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - L 9 SO 37/23
    Die Vorschrift dient mit ihren Erleichterungen dem Schutzzweck, es auch den unvertretenen Klägern zu ermöglichen, niedrigschwellig (Hofmann in: Ory/Weth, jurisPK-ERV § 92 SGG Rn. 7) sozialgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können und hierdurch effektiven Rechtsschutz zu erlangen (BSG Urteil vom 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R; SG Itzehoe Urteil vom 04.09.2018 - S 20 KR 289/18).
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