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SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19 |
Volltextveröffentlichung
- adipositas-anwalt.de
Adipositaschirurgie
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- LSG Hessen, 22.05.2014 - L 8 KR 7/11
Krankenversicherung - Voraussetzungen einer Magenbypass Operation zur Behandlung …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
"Die Klassifizierung als S-3-Leitlinie bringt zum Ausdruck, dass diese auf der Grundlage einer formellen oder systematischen Evidenzrecherche erstellt wurde und alle Elemente einer systematischen Entwicklung (Logik-, Entscheidungs- und Outformanalyse, Bewertung klinischer Relevanz wissenschaftlicher Studien und regelmäßige Überprüfung) beinhaltet" (Hessisches Landessozialgericht vom 22.05.2014 - L 8 KR 7/11).Daher ist es angemessen, wenigstens in Sonderfällen, in denen der BMI im oberen Bereich liegt und den Wert von 40 deutlich überschreitet, eine Magenverkleinerungsoperation krankenversicherungsrechtlich auch dann zu bewilligen, wenn die hinreichend glaubhaften und ernsthaften eigeninitiativen Bemühungen des Versicherten zur Gewichtsreduktion nicht den strengen Vorgaben zu einem sechs- bis zwölfmonatigen multimodalen und ärztlich geleiteten bzw. überwachten Therapiekonzept entsprachen (Hessisches Landessozialgericht vom 22.05.2014 L 8 KR 7/11; SG Mannheim vom 17.01.2014 - S 9 KR 491/12).
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
Die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen an die zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassenen Krankenhäuser entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung i. S. von § 39 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) erforderlich und wirtschaftlich ist (vgl. BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, Rn. 13 m. w. N.).§ 7 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG bestimmt: "Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber den Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden Entgelten abgerechnet: 1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9), ..." Mit diesen Entgelten werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet (§ 7 Satz 2 KHEntgG) (vgl. BSG vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R und vom 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R).
- BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B
Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung bei Implantation eines …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG vom 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 m.w.N.) kann die Leistungspflicht für eine chirurgische Therapie dieser Krankheit nicht mit der Erwägung verneint werden, dass für das Übergewicht das krankhafte Essverhalten des Patienten und nicht eine Funktionsstörung des Magens verantwortlich ist.
- SG Mannheim, 17.01.2013 - S 9 KR 491/12
Magenverkleinerungsoperation wegen Adipositas als Krankenkassenleistung
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
Daher ist es angemessen, wenigstens in Sonderfällen, in denen der BMI im oberen Bereich liegt und den Wert von 40 deutlich überschreitet, eine Magenverkleinerungsoperation krankenversicherungsrechtlich auch dann zu bewilligen, wenn die hinreichend glaubhaften und ernsthaften eigeninitiativen Bemühungen des Versicherten zur Gewichtsreduktion nicht den strengen Vorgaben zu einem sechs- bis zwölfmonatigen multimodalen und ärztlich geleiteten bzw. überwachten Therapiekonzept entsprachen (Hessisches Landessozialgericht vom 22.05.2014 L 8 KR 7/11; SG Mannheim vom 17.01.2014 - S 9 KR 491/12). - BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
Die Klage eines Krankenhausträgers - wie der Klägerin - auf Zahlung der Behandlungskosten einer Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R; vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R m.w.N., jeweils nach juris). - BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R
Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
Die Klage eines Krankenhausträgers - wie der Klägerin - auf Zahlung der Behandlungskosten einer Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG vom 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R; vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R m.w.N., jeweils nach juris). - BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R
Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche …
Auszug aus SG Itzehoe, 13.07.2022 - S 33 KR 103/19
§ 7 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG bestimmt: "Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden gegenüber den Patienten oder ihren Kostenträgern mit folgenden Entgelten abgerechnet: 1. Fallpauschalen nach dem auf Bundesebene vereinbarten Entgeltkatalog (§ 9), ..." Mit diesen Entgelten werden alle für die Versorgung des Patienten erforderlichen allgemeinen Krankenhausleistungen vergütet (§ 7 Satz 2 KHEntgG) (vgl. BSG vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R und vom 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R).