Rechtsprechung
SG Itzehoe, 15.08.2011 - S 22 SO 10/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Ermittlung einer Einkommensgrenze zur Prüfung der Zumutbarkeit der Begleichung von Bestattungskosten; Grundsätze zur Berücksichtigung des einfachen Eckregelsatzes bei Alleinstehenden; Orientierung des Einkommenseinsatzes über das Einkommen im Monat ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2011 - L 9 SO 19/09
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - …
Auszug aus SG Itzehoe, 15.08.2011 - S 22 SO 10/08
Die Kammer schließt sich der Auffassung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 9. März 2011, L 9 SO 19/09, in [...] Rn. 34) an, wonach Zumutbarkeitsgesichtspunkte bereits bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten berücksichtigt werden müssen.Die Kammer schließt sich auch insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein an (Urteil vom 9. März 2011, L 9 SO 19/09, in [...] RdNrn. 56 ff.), wonach es sich bei der Entstehung von Bestattungskosten im gewissen Sinne um planbare Ausgaben handele, für die in der Regel Vorsorge getroffen werde bzw. die mit Zahlungen in mehreren Monaten bestritten würden, weshalb sich der Einkommenseinsatz nicht lediglich an dem Einkommen orientieren könne, das im Monat des Entstehens der Zahlungsverpflichtung für die Bestattungskosten erzielt worden sei.
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus SG Itzehoe, 15.08.2011 - S 22 SO 10/08
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ergibt sich der Beurteilungsmaßstab dafür, was dem Verpflichteten zugemutet werden kann, insbesondere aus den allgemeinen Grundsätzen des Sozialhilferechts ( BSG, Urteil vom 29. September 2009, B 8 SO 23/08 R , in [...] Rn. 14). - BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96
Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus SG Itzehoe, 15.08.2011 - S 22 SO 10/08
Aufgrund der Normierung der eigenständigen Leistungsvoraussetzung der Unzumutbarkeit (vgl. für die Vorgängervorschrift des § 15 BSHG: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 5. Juni 1997, 5 C 13/96 , in [...] Rn. 8) sind für den Anspruch auf die Übernahme von Bestattungskosten neben der Bedürftigkeit weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen.