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   SG Itzehoe, 16.03.2017 - S 25 KR 65/13   

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SG Itzehoe, 16.03.2017 - S 25 KR 65/13 (https://dejure.org/2017,75655)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 16.03.2017 - S 25 KR 65/13 (https://dejure.org/2017,75655)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 16. März 2017 - S 25 KR 65/13 (https://dejure.org/2017,75655)
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  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.03.2017 - S 25 KR 65/13
    Die aus dem genannten Gruppenversicherungsvertrag der H...resultierenden Leistungen seien durch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1988 (12 RK 35/86) bereits als beitragspflichtiger Versorgungsbezug im Sinne des Krankenversicherungsrechts beurteilt worden.

    Die zwei Kapitalzahlungen der H...an den Kläger aufgrund des Gruppenversicherungsvertrages sind der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen, weil diese einen unmittelbaren Bezug zu seiner früheren Erwerbstätigkeit aufweisen und nicht lediglich berufsfremder privater Eigenvorsorge entsprechen, wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1988 (12 RK 35/86) bereits für die alte Rechtslage - § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO - entschieden hat.

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.03.2017 - S 25 KR 65/13
    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. September 2010 (1 BvR 739/08) sowie vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) würde für die Berücksichtigung von Kapitalversicherungen bei der Bemessung des Kranken- und Pflegeversicherungsbetrages gelten, dass die Kapitalleistung aus einer Versicherung bei der Bemessung des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt bleibe, soweit die versicherte Person Versicherungsnehmer sei.

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers keine andere Bewertung.

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus SG Itzehoe, 16.03.2017 - S 25 KR 65/13
    Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. September 2010 (1 BvR 739/08) sowie vom 28. September 2010 (1 BvR 1660/08) würde für die Berücksichtigung von Kapitalversicherungen bei der Bemessung des Kranken- und Pflegeversicherungsbetrages gelten, dass die Kapitalleistung aus einer Versicherung bei der Bemessung des Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung unberücksichtigt bleibe, soweit die versicherte Person Versicherungsnehmer sei.
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