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   SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13   

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SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13 (https://dejure.org/2016,76266)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 18.03.2016 - S 33 KR 63/13 (https://dejure.org/2016,76266)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 18. März 2016 - S 33 KR 63/13 (https://dejure.org/2016,76266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 229 Abs 1 S 3 SGB 5, § 237 S 1 Nr 2 SGB 5, § 57 Abs 1 SGB 11, § 180 Abs 8 S 2 Nr 3 RVO
    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Leistungen aus dem bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrag für die Berufsgruppe der Seelotsen - Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Das Bundessozialgericht hat seither in seinen Entscheidungen immer wieder bekräftigt, dass es im Wesentlichen bei Kapitalleistungen anhand von zwei Kriterien typisiert und zwar einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Erwerbstätigkeit (Kriterium 1) sowie dem Vorliegen einer Einkommensersatzfunktion (Kriterium 2) (vgl. BSG, Urteil vom 06. Februar 1992- 12 RK 37/91-, juris Rn. 18; Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94-, juris Rn. 18-22; Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 9/08, juris Rn. 15-18; Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R -, juris Rn. 19).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu ausgeführt, dass es an einem Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip fehlt, wenn der Gesetzgeber nunmehr zum 01. Januar 2004 nach einer über zwanzigjährigen Beobachtungsphase in Wahrnehmung seines gesetzgeberischen Spielraumes auch im Hinblick auf Umgehungsmöglichkeiten Versorgungsbezüge in Form einmaliger Kapitalzahlungen mit regelmäßig wiederkehrend gezahlten Versorgungsbezügen gleichstellt und damit bei gleichartiger Verwurzelung in der früheren Erwerbstätigkeit eine Gleichbehandlung ohne Berücksichtigung der Zahlungsmodalitäten schafft (BSG, Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 9/08 R -, juris Rn. 16).

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 40/94

    Krankenversicherung; Berücksichtigung einer Berufsunfähigkeitsrente aus der

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Das Bundessozialgericht hat seither in seinen Entscheidungen immer wieder bekräftigt, dass es im Wesentlichen bei Kapitalleistungen anhand von zwei Kriterien typisiert und zwar einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Erwerbstätigkeit (Kriterium 1) sowie dem Vorliegen einer Einkommensersatzfunktion (Kriterium 2) (vgl. BSG, Urteil vom 06. Februar 1992- 12 RK 37/91-, juris Rn. 18; Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94-, juris Rn. 18-22; Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 9/08, juris Rn. 15-18; Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R -, juris Rn. 19).

    Das Bundesozialgericht hat insoweit bereits überzeugend darauf hingewiesen, dass die Einbeziehung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von rentenvergleichbaren Bezügen in die Beitragspflicht dazu dient, alle Bezüge zu Beiträgen heranzuziehen, die nach Eintritt des Versicherungsfalles typischerweise Erwerbseinkommen ersetzen oder der Hinterbliebenenversorgung dienen und es dann keinen sachlich zu rechtfertigenden Unterschied macht, ob die Rente, die ein früher selbständig erwerbstätiger Versicherter bezieht, auf einer Antragspflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung in einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung beruht (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 40/94 - Juris Rn. 19).

  • BSG, 10.09.2015 - B 12 KR 62/14 B

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Divergenz;

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Es handelt sich nicht um eine berufsfremde Eigenvorsorge (so bereits in einem vergleichbaren Fall für einen Hafenlotsen der Freien und Hansestadt Hamburg: Landesozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13 -, juris, Rn. 19, rechtskräftig, vgl. BSG, Beschluss vom 10. September 2015 -B 12 KR 62/14 R, JurionRS 2015, 25817).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86

    Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Versicherungsverein - Finanzierung

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    "...[Rn. 22] Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Eigenschaft von Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, insbesondere in den Nrn 3 und 5, nicht darauf an, ob sie von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privat-rechtlichen Einrichtung bezogen werden; auch ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung rechtlich selbständig oder unselbständig ist (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 und 12 RK 50/84, SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156; Urteil in der Sache 12 RK 25/86).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Herangehensweise lediglich in den Fällen eine Grenze gezogen, in denen die Einzahlung der Beiträge bereits vollständig vom betrieblichen Bezug losgelöst erfolgte und demzufolge zwischen betrieblichen und privaten Teil bei der Auszahlung der Leistung getrennt werden kann (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris Rn. 13-15).
  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 88/13
    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Es handelt sich nicht um eine berufsfremde Eigenvorsorge (so bereits in einem vergleichbaren Fall für einen Hafenlotsen der Freien und Hansestadt Hamburg: Landesozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13 -, juris, Rn. 19, rechtskräftig, vgl. BSG, Beschluss vom 10. September 2015 -B 12 KR 62/14 R, JurionRS 2015, 25817).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Auch dort sei es zulässig, ausschließlich arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungen als betriebliche Altersversorgungen zu qualifizieren (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06. September 2010 - 1 BvR 739/08-, juris Rn. 15-16).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 25/86

    Leistungen - Seelotswesen - Versorgungsbezüge - Lotsenbrüderschaft Elbe

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    "...[Rn. 22] Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Eigenschaft von Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, insbesondere in den Nrn 3 und 5, nicht darauf an, ob sie von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privat-rechtlichen Einrichtung bezogen werden; auch ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung rechtlich selbständig oder unselbständig ist (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 und 12 RK 50/84, SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156; Urteil in der Sache 12 RK 25/86).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Das Bundessozialgericht hat seither in seinen Entscheidungen immer wieder bekräftigt, dass es im Wesentlichen bei Kapitalleistungen anhand von zwei Kriterien typisiert und zwar einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Erwerbstätigkeit (Kriterium 1) sowie dem Vorliegen einer Einkommensersatzfunktion (Kriterium 2) (vgl. BSG, Urteil vom 06. Februar 1992- 12 RK 37/91-, juris Rn. 18; Urteil vom 30. März 1995 - 12 RK 40/94-, juris Rn. 18-22; Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 9/08, juris Rn. 15-18; Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R -, juris Rn. 19).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus SG Itzehoe, 18.03.2016 - S 33 KR 63/13
    Vielmehr reicht jede kollektive Maßnahme einer Berufsgruppe aus, die Leistungen zum Gegenstand hat, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Erwerbstätigkeit stehen und Einkommensersatzfunktion haben (ähnlich für die betriebliche Altersversorgung: Löwisch/Bernards, Anm zum Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 36/84 - in: SGb 1986, 27).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 50/84

    Ruhegeld - Bezirksschornsteinfegermeister - Versorgungsbezüge - Beitragsrechnung

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84

    Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz -

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

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