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   SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11   

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https://dejure.org/2016,76264
SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11 (https://dejure.org/2016,76264)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 31.05.2016 - S 27 KR 301/11 (https://dejure.org/2016,76264)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - S 27 KR 301/11 (https://dejure.org/2016,76264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Dieser Gruppenversicherungsvertrag sei bereits Gegenstand der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Juni 1988 (12 RK 35/86) gewesen, mit welcher das BSG entschieden habe, dass "die Bezüge (...) aus der Gruppenversicherung (...) zur KVdR beitragspflichtig" seien.

    Zu dem Begriff des Versorgungsbezugs in diesem Sinne hat das BSG bereits für die Vorgängervorschrift § 180 Abs. 8 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (RVO), deren Wortlaut mit demjenigen der heutigen Vorschrift des § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V identisch ist, nachfolgende Wertungen getroffen und hatte dabei ebenfalls den vorliegenden Gruppenversicherungsvertrag, auf dem die hier streitigen Kapitalleistungen beruhen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/86 -, Juris):.

  • BSG, 10.09.2015 - B 12 KR 62/14 B

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Divergenz;

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Der Beschluss des BSG vom 10. September 2015 (B 12 KR 62/14 R) über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 (L 1 KR 88/13) präjudiziere nicht das Ergebnis des Verfahrens, es handele sich nur um eine prozessuale Entscheidung, außerdem sei dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben worden.

    Die Versicherungsnehmereigenschaft des Klägers allein reicht demnach nicht aus, um einen Berufsbezug zu negieren (vgl. BSG, B 12 KR 62/14 B, Beschluss vom 10. September 2015, Rn. 10).

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Vielmehr reicht jede kollektive Maßnahme einer Berufsgruppe aus, die Leistungen zum Gegenstand hat, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Erwerbstätigkeit stehen und Einkommensersatzfunktion haben (ähnlich für die betriebliche Altersversorgung: Löwisch/Bernards, Anm. zum Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 36/84 - in: SGb 1986, 27).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 50/84

    Ruhegeld - Bezirksschornsteinfegermeister - Versorgungsbezüge - Beitragsrechnung

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    "...[Rn. 22] Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Eigenschaft von Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, insbesondere in den Nrn 3 und 5, nicht darauf an, ob sie von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privat-rechtlichen Einrichtung bezogen werden; auch ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung rechtlich selbständig oder unselbständig ist (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 und 12 RK 50/84, SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156; Urteil in der Sache 12 RK 25/86).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Mit dem BVerfG (1 BvR 1660/08) unterscheide sich die Einzahlung des Klägers als Versicherungsnehmer auf den Versicherungsvertrag in keiner Weise mehr von Einzahlungen in "private" Kapitallebensversicherungen.
  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 88/13
    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Der Beschluss des BSG vom 10. September 2015 (B 12 KR 62/14 R) über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. April 2014 (L 1 KR 88/13) präjudiziere nicht das Ergebnis des Verfahrens, es handele sich nur um eine prozessuale Entscheidung, außerdem sei dagegen Verfassungsbeschwerde erhoben worden.
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Denn im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung existiert kein Grundsatz, demzufolge mit aus bereits der Beitragspflicht unterliegenden Einnahmen vom Versicherten selbst finanzierte Versorgungsbezüge der Beitragspflicht überhaupt nicht oder jedenfalls nicht mit dem vollen Beitragssatz unterworfen werden dürfen (BSG, Urteil vom 12. November 2008, B 12 KR 10/08 R, in juris Rn. 40 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 3/86

    Betriebliche Altersvorsorge - Rente - Versicherungsverein - Finanzierung

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    "...[Rn. 22] Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Eigenschaft von Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, insbesondere in den Nrn 3 und 5, nicht darauf an, ob sie von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privat-rechtlichen Einrichtung bezogen werden; auch ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung rechtlich selbständig oder unselbständig ist (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 und 12 RK 50/84, SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156; Urteil in der Sache 12 RK 25/86).
  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84

    Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz -

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    Nur diese Auslegung entspricht dem Zweck des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, wie er aus den Beweggründen des Gesetzgebers, die ihn bei Schaffung der Vorschrift geleitet haben, erkennbar wird (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 18. Dezember 1984 - 12 RK 11/84, BSGE 58, 1, 7 f = SozR 2200 § 180 Nr. 23, S 82)....".
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 25/86

    Leistungen - Seelotswesen - Versorgungsbezüge - Lotsenbrüderschaft Elbe

    Auszug aus SG Itzehoe, 31.05.2016 - S 27 KR 301/11
    "...[Rn. 22] Entgegen der Ansicht des Klägers kommt es für die Eigenschaft von Versorgungsbezügen iS des § 180 Abs. 8 Satz 2 RVO, insbesondere in den Nrn 3 und 5, nicht darauf an, ob sie von einer öffentlich-rechtlichen oder einer privat-rechtlichen Einrichtung bezogen werden; auch ist nicht entscheidend, ob die Einrichtung rechtlich selbständig oder unselbständig ist (Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 3/86 und 12 RK 50/84, SozR 2200 § 180 Nr. 38, S 156; Urteil in der Sache 12 RK 25/86).
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