Rechtsprechung
   SG Köln, 07.10.2005 - S 6 RA 247/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40525
SG Köln, 07.10.2005 - S 6 RA 247/04 (https://dejure.org/2005,40525)
SG Köln, Entscheidung vom 07.10.2005 - S 6 RA 247/04 (https://dejure.org/2005,40525)
SG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2005 - S 6 RA 247/04 (https://dejure.org/2005,40525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,40525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenanpassung wegen einer Minderung des berücksichtigten Einkommens; Festsetzung eines höheren monatlichen Auszahlungsbetrages an Witwenrente; Gemindertes monatliches Einkommen; Regelung für mehr als nur geringfügige Einkommenserhöhungen; Kürzung eines Anspruchs auf ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2005 - L 4 RA 60/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Köln, 07.10.2005 - S 6 RA 247/04
    Dem steht nicht entgegen, dass Art. 2 des 2. Gesetzes zur Änderung des SGB VI vom 27.12.2003 (BGBl. I Seite 3013) das Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 01. Juli 2004 enthält und als Sonderregelung zu § 65 SGB VI (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.01.2005, Az.: L 4 RA 60/04) anordnet, dass zum 01. Juli 2004 der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert werden.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus SG Köln, 07.10.2005 - S 6 RA 247/04
    Die Kürzung des Anspruchs auf Witwenrente durch die Regelungen der §§ 97 SGB VI, 18 a, 18 b SGB IVüber die Einkommensanrechnung stellt einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG dar, der dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86 u.a.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht