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   SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19 WA   

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https://dejure.org/2020,79979
SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19 WA (https://dejure.org/2020,79979)
SG Köln, Entscheidung vom 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19 WA (https://dejure.org/2020,79979)
SG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - S 25 AS 3743/19 WA (https://dejure.org/2020,79979)
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  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19
    Die insoweit gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 SGG zuzustellende Ausfertigung/beglaubigte Abschrift muss den Umstand, dass die Betreibensaufforderung vom zuständigen Richter verfügt und unterschrieben wurde, erkennen lassen, d.h. durch Wiedergabe des vollen Namens des Richters ausweisen, dass die Betreibensaufforderung von ihm stammt (BSG Urteil vom 01.07.2010, Az.: B 13 R 58/09 R).

    Als Ausnahmevorschrift ist § 102 SGG zwar eng auszulegen, weshalb grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Beteiligter ein von ihm eingeleitetes Verfahren auch durchführen will (BSG vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R - juris Rn. 42 m.w.N.).

  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19
    Die Klagerücknahmefiktion kann einen Rechtsstreit nur beenden, wenn zuvor dem Kläger vom Gericht eine wirksame Betreibensaufforderung zugegangen ist (BSG, Urteil vom 04.04.2017, Az.: B 4 AS 2/16 R).

    Eine Betreibensaufforderung muss vom zuständigen Richter verfügt und mit vollem Namen unterzeichnet worden sein; ein den Namen abkürzendes Handzeichen (Paraphe) genügt als Unterschrift nicht (BSG vom 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2018 - L 21 R 955/16

    Fiktive Klagerücknahme

    Auszug aus SG Köln, 09.07.2020 - S 25 AS 3743/19
    Die Klagerücknahmefiktion stellt keine Sanktion für einen Verstoß gegen prozessuale Mitwirkungspflichten dar, sondern legt die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtschutzinteresses fest (LSG NRW, Urteil vom 23.03.2018, L 21 R 955/16, juris Rn. 28).
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