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   SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20 ER   

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SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20 ER (https://dejure.org/2021,19426)
SG Köln, Entscheidung vom 12.02.2021 - S 29 SO 423/20 ER (https://dejure.org/2021,19426)
SG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - S 29 SO 423/20 ER (https://dejure.org/2021,19426)
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  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    In diesem Fall ist gegebenenfalls auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu entscheiden (vgl. BVerfG 15.01.2007 -1 BvR 2971/06 -juris).
  • LSG Sachsen, 21.11.2005 - L 3 B 152/05

    Möglichkeit einer ausschließlich rückwirkenden Gewährung von Leistungen durch

    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Entsprechend kann selbst ein stattgebender Beschluss wegen der Vorläufigkeit des Verfahrens grundsätzlich keine Leistungen für die Vergangenheit bewilligen, so dass eine Nachzahlung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht möglich ist (vgl. auch Sächsisches Landessozialgericht 21.11.2005 - L 3 B 152/05 AS).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare, Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. beispielsweise BVerfG 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. 2009, Rz. 643).
  • LSG Sachsen, 23.06.2015 - L 8 SO 8/15

    Notwendigkeit eines verpflichtenden Leistungsangebotes bei nicht

    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Zu diesen zählt die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII nicht (Sächsisches Landessozialgericht vom 23.06.2015 - L 8 SO 8/15 B ER).
  • LG Köln, 02.04.2014 - 25 O 387/08

    Schmerzensgeldgewährung in Kombination mit einer Schmerzensgeldrente nach groben

    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Mit Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 19.02.2014 (25 O 387/08) hat das Landgericht Köln unter anderem festgestellt, dass die dortigen Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem hiesigen Antragsteller dem Grunde nach sämtliche bereits entstandenen Schäden und zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, die durch die ärztliche Behandlung in der Zeit vom 20.03.2004 bis zum 13.04.2004 verursacht wurden, zu ersetzen, soweit kein Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte vorliegt oder sie von der Provinzial Versicherung bereits ausgeglichen sind.
  • BVerwG, 10.11.1965 - V C 104.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus SG Köln, 12.02.2021 - S 29 SO 423/20
    Sie soll der Gefahr begegnen, dass der behinderte Mensch an den Grunderfordernissen des täglichen Lebens scheitert (BVerwG vom 19.11.1965 - V C 104.64) und stellt insoweit auf Erhaltung und Bewahrung ab.
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