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   SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20 ER   

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SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20 ER (https://dejure.org/2020,53306)
SG Köln, Entscheidung vom 17.02.2020 - S 13 BA 20/20 ER (https://dejure.org/2020,53306)
SG Köln, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - S 13 BA 20/20 ER (https://dejure.org/2020,53306)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 8 R 287/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes und damit den Entzug der Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2011, Az. L 8 R 287/11 B ER, Rn. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2014, Az. L 8 R 737/13 B ER, Rn. 60).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - L 8 R 737/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie darauf entfallener

    Auszug aus SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20
    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelänge darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes und damit den Entzug der Lebensgrundlage zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2011, Az. L 8 R 287/11 B ER, Rn. 18; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.04.2014, Az. L 8 R 737/13 B ER, Rn. 60).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15

    Betriebsprüfungsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auszug aus SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.03.2017, Az. L 8 R 551/15 B ER, Rn. 57 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus SG Köln, 17.02.2020 - S 13 BA 20/20
    Davon ist dann abzusehen, wenn eine Beitragsforderung durch Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit festgestellt wird, soweit der Beitragsschuldner glaubhaft macht, dass er unverschuldet keine Kenntnis von der Zahlungspflicht hatte, § 24 Abs. 2 SGB IV. Eine verschuldete Unkenntnis von der Beitragspflicht ist erst bei wenigstens bedingt vorsätzlichem Handeln anzunehmen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2018, Az. B 12 R 15/18 R).
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