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SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherungsrecht: Rechtsnatur einer Maßnahme des Bundesgesundheitsministeriums nach § 94 SGB V
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02 ER
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen …
Auszug aus SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02
Als Anstalt des öffentlichen Rechts (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 - in: BSGE 78, 70, 80 f) ist er eine rechtlich selbständige Verwaltungseinheit, deren Mitglieder an Weisungen nicht gebunden sind (§ 92 Abs. 2 Satz 5 SGB V).Im Hinblick auf ihre normative Wirkung binden sie sowohl die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Vertragsärzte, die Krankenkassen und die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 -in: USK 96 166).
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung …
Auszug aus SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02
Bei jeder einstweiligen Regelung sind die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Klage aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte Anordnung erlassen würde, der Antragsteller aber mit seiner Klage aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92, 1606/92 - in NJW 1992, 3288). - SG Köln, 27.03.2002 - S 19 KA 23/01
Vertragsarztrecht
Auszug aus SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02
Der Bundesminister für Gesundheit kann deshalb die Richtlinien auch beanstanden, weil er die Verengung der Versichertenrechte politisch nicht billigt (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 27.03.2002 - Az.: S 19 KA 23/01 -). - BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus SG Köln, 19.08.2002 - S 19 KA 25/02
Der Rechtsschutz im Eilverfahren soll vollendeten Tatsachen zuvorkommen, die bei einem Erfolg in der Hauptsache nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (BVerfG Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - in: NJW 1995, 2447) oder aber nur durch Inkaufnahme unzumutbarer Nachteile.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02
Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung …
Der Antragsteller beantragt, 1. Der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.08.2002 (Aktenzeichen: S 19 KA 25/02 ER) wird aufgehoben. - SG Köln, 21.03.2007 - S 19 KA 27/05 Die Kammer hatte allerdings in ihrem Urteil vom 27.03.2002 - S 19 KA 23/01 - sowie dem Beschluss vom 19.08.2002 - S 19 KA 25/02 ER - noch die Auffassung vertreten, die Rechte des BMG aus § 94 SGB V seien keine Aufsichtsrechte, die jenen aus § 91 Abs. 4 SGB V vergleichbar wären, weil diese Vorschrift gerade nicht nur eine Rechtsaufsicht gewährt, sondern dem Ministerium eine demokratische Mitverantwortung für das in den Richtlinien liegende politische Handeln des Klägers aufgibt.