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   SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15   

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https://dejure.org/2016,12269
SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15 (https://dejure.org/2016,12269)
SG Köln, Entscheidung vom 20.04.2016 - S 21 SO 402/15 (https://dejure.org/2016,12269)
SG Köln, Entscheidung vom 20. April 2016 - S 21 SO 402/15 (https://dejure.org/2016,12269)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Das vom Kläger vorprozessual angeführte Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 7.5.2012 (-L 20 SO 55/12-) sei mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da der dortige Kläger in einer forensischen Einrichtung einsaß und erwiesenermaßen nicht habe arbeiten können.

    Denn das Taschengeld wird dem Untersuchungsgefangenen nur darlehensweise gewährt und die JVA wird insoweit nur als "Nothelfer" tätig, ohne dass dies die Sozialhilfeansprüche mindert (LSG NRW Urteil vom 7.5.2012 -L 20 SO 55/12-).

    Der Rechtsprechung des BVerwG hat sich das LSG NRW in seiner Entscheidung vom 7.5.2012 (aaO) angeschlossen.

    Das Gericht hält die Entscheidung des LSG NRW vom 7.5.2012 (aaO) für überzeugend und schließt sich daher dieser Entscheidung vollumfänglich an.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Wenn das Bundessozialgericht (BSG) im Revisionsverfahren -B 8 SO 16/12 R- angeführt hat, die Schätzung auf 15% des Regelsatzes sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 9.2.2010 (-1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09-) wegen der fehlenden tatsächlichen Datengrundlagen als kritisch anzusehen, bleibt festzustellen, dass eine Datenerhebung, welche existenzsichernden Bedarfe typischerweise im Fall von Untersuchungsgefangenen bestehen, nicht Aufgabe der Gerichte, sondern Aufgabe des Gesetzgebers ist.

    Hierzu hat er zunächst alle Bedarfe, die im Fall der Untersuchungsgefangenen üblicherweise durch die Justizverwaltung ungedeckt bleiben und die hierfür aufzuwendenden Kosten zu ermitteln und auf dieser Basis die Höhe des Gesamtbedarfs zu bestimmen (vgl. BVerfG Urteil vom 9.2.2010, aaO).

  • LSG Bayern, 26.09.2005 - L 11 B 492/05

    Anspruch eines Straftäters auf Bewilligung eines höheren Taschengeldes in Form

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Das LSG NRW und das Bayerische Landessozialgericht (Bay. LSG) in einem Fall eines Untersuchungsgefangenen in einem Krankenhaus (Beschluss vom 26.8.2005 -L 11 B 492/05 SO ER-) hätten Taschengeld iHv 15% des Eckregelsatzes bestätigt.
  • SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Eine Ableitung des insoweit bestehenden Geldbedarfs durch Herausnahme einzelner regelsatzrelevanter Abteilungen der für die Regelsatzbemessung maßgeblichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe scheide aus (a.A. SG Schleswig Urteil 24.5.2006 -S 5 AS 985/05-; vgl. auch SG Schleswig Urteil vom 19.4.2013 -S 12 SO 176/11-), denn die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die allein Bedarfe von nicht Inhaftierten betreffe, lasse keine Rückschlüsse auf Bedarfe zu, die in der besonderen Situation einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zu berücksichtigen sind.
  • SG Schleswig, 19.04.2013 - S 12 SO 176/11

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt -

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Eine Ableitung des insoweit bestehenden Geldbedarfs durch Herausnahme einzelner regelsatzrelevanter Abteilungen der für die Regelsatzbemessung maßgeblichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe scheide aus (a.A. SG Schleswig Urteil 24.5.2006 -S 5 AS 985/05-; vgl. auch SG Schleswig Urteil vom 19.4.2013 -S 12 SO 176/11-), denn die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die allein Bedarfe von nicht Inhaftierten betreffe, lasse keine Rückschlüsse auf Bedarfe zu, die in der besonderen Situation einer Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt zu berücksichtigen sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1992 - 12 A 10548/92

    Untersuchungsgefangener; Barmittel; Träger der Sozialhilfe; Taschengeld;

    Auszug aus SG Köln, 20.04.2016 - S 21 SO 402/15
    Die Höhe des Taschengeldes für Untersuchungsgefangene sei nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes zu bestimmen, wobei das BVerwG den Bruchteil mit 15 % beziffert hat (so auch Oberverwaltungsgericht -OVG- Rheinland-Pfalz Urteile vom 25.2.1988 -12 A 121/86- und 4.6.1992 -12 A 10548/92- ).
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