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   SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19   

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SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19 (https://dejure.org/2020,54715)
SG Köln, Entscheidung vom 22.10.2020 - S 25 R 186/19 (https://dejure.org/2020,54715)
SG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - S 25 R 186/19 (https://dejure.org/2020,54715)
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  • LSG Bayern, 29.11.2017 - L 11 AS 322/17

    Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Teilweise wird auch nur auf die Erleichterung der finanziellen Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse abgestellt, da ein Rentenartfaktor von 1, 0 bedeute, dass die Witwenrenten im Sterbevierteljahr das gleiche Sicherungsziel hat wie eine Altersrente (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.11.2017, Az. L 11 AS 322/17, Rn. 20).

    Ebenso wie die "normale" Witwenrente dient er letztlich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes des Hinterbliebenen und damit dem gleichen Zweck wie die Leistungen nach dem SGB II (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.11.2017, Az. L 11 AS 322/17, Rn. 21 ff.).

    Daneben kommen insbesondere in Einzelfällen noch Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II, Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB II oder Hilfe in anderen Lebenslagen für die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Betracht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.11.2017, Az. L 11 AS 322/17, Rn. 22 f.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.01.2016, Az. L 7 R 173/15, Rn. 34).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.01.2016 - L 7 R 173/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Ob die Zweckbindung einer Leistung schon dann entfällt, wenn der Leistungsbezieher rechtlich und faktisch Zugriff auf die Leistung hat und diese nach eigenem Gutdünken auch zur Sicherung eigener existentieller Bedarfe verwenden kann (so wohl Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19.01.2016, L 7 R 173/15, Rn. 29 ff.), lässt die Kammer dahingestellt.

    Daneben kommen insbesondere in Einzelfällen noch Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II, Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB II oder Hilfe in anderen Lebenslagen für die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Betracht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.11.2017, Az. L 11 AS 322/17, Rn. 22 f.; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.01.2016, Az. L 7 R 173/15, Rn. 34).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Demgegenüber fällt in den Fällen des § 104 SGB X der Anspruch gegen den erstattungsberechtigten Träger nicht rückwirkend weg, sondern es stellt sich nachträglich heraus, dass dieser Anspruch bei rechtzeitiger Bewilligung der konkurrierenden Leistung des anderen Trägers nicht oder nicht in zuerkannter Höhe bestanden hätte (vgl. BSG, Urteil vom 11.11.2003, AZ: B 2 U 15/03 R).
  • LSG Hessen, 21.12.2012 - L 4 SO 340/12

    Witwenrente als anrechnungsfreie zweckbestimmte Leistung im Sterbevierteljahr;

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Daher kommt eine Übertragung der Rechtsprechung zu § 138 Abs. 3 Nr. 3 AFG jedenfalls für die Zeit der sprachlichen Neufassung in § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II ab 01.04.2011 nicht in Betracht (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.12.2012, L 4 SO 340/12 B ER, Rn. 12).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 128/88

    Hinterbliebenenrente - Sterbevierteljahr - Rentenbeträge - Anrechenbars Einkommen

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Ein anderes Normverständnis ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.01.1990, Az. 7 Rar 128/88.
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus SG Köln, 22.10.2020 - S 25 R 186/19
    Es kann auch genügen, dass die Zweckbestimmung aus den Voraussetzungen für die Leistungsgewährung folgt, soweit sich aus dem Gesamtzusammenhang die vom Gesetzgeber gewollte Zweckbindung eindeutig ableiten lässt (zu allem Vorstehenden: BSG, Urteil vom 23.03.2010, Az. B 8 SO 17/09 R, Rn. 24 zu § 83 Abs. 1 SGB XII).
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