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   SG Köln, 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16   

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SG Köln, 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16 (https://dejure.org/2018,67990)
SG Köln, Entscheidung vom 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16 (https://dejure.org/2018,67990)
SG Köln, Entscheidung vom 28. September 2018 - S 23 KR 2132/16 (https://dejure.org/2018,67990)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R

    Krankenversicherung - Aufrechnung - Erstattungsforderungen -

    Auszug aus SG Köln, 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R m. w. N.) für den Fall nicht eindeutiger Erklärungen des Aufrechnenden auf die Verweisung des § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB auf § 366 BGB zurückgreift und ausführt, dass bei einer Mehrheit von Forderungen der aufrechnende Teil gemäß § 396 Abs. 1 Satz 1 BGB die Forderungen bestimmen kann, die gegeneinander aufgerechnet werden sollen, wenn der eine oder der andere Teil mehrere zur Aufrechnung geeignete Forderungen hat und für den Fall, dass die Aufrechnung ohne eine solche Bestimmung erklärt wird, § 366 Abs. 2 BGB entsprechende Anwendung findet und die Tilgungsreihenfolge nach dem vermuteten, vernünftigen Beteiligtenwillen vorgenommen wird, findet dies vorliegend keine Anwendung (vgl. Dr. Götz, Anmerkung zu BSG 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R - in KrV 02.17 S. 85 ff.).

    Folge des Verstoßes gegen diese erhöhten Bestimmtheitsanforderungen ist, dass eine Aufrechnungserklärung, die den Anforderungen des § 9 Satz 2 PrüfvV 2015 nicht genügt, wegen Verstoßes gegen das sich aus dieser Vorschrift ergebende Bestimmtheitsgebot unwirksam ist (vgl. Dr. Götz, Anmerkung zu BSG 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R - in KrV 02.17 S. 85 ff.).

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 4/09 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Sonderentgeltkatalog 1994 - Vergütung nach

    Auszug aus SG Köln, 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16
    Auch die auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichtete Klage einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus stellt einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis dar, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl. BSG 17.06.2010 - B 3 KR 4/09 R m. w. N.).

    Diese sind nur anhand des Wortlauts sowie ergänzend nach dem systematischen Zusammenhang auszulegen (BSG, Urteil vom 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R; BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 3 KR 4/09 R; BSG, Urteil vom 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2018 - L 5 KR 593/17

    Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung

    Auszug aus SG Köln, 28.09.2018 - S 23 KR 2132/16
    Denn auch wenn man davon ausginge, dass für die Beklagte und Widerklägerin ein derartiger Erstattungsanspruch bestünde, scheitert die von der Beklagten und Widerklägerin mit Schreiben vom 25.07.2016 erklärte Aufrechnung daran, dass insoweit die Voraussetzungen des § 9 PrüfvV 2015 nicht erfüllt sind; nach dieser Vorschrift beurteilt sich aber die Wirksamkeit von Aufrechnungen unter den Beteiligten; soweit man diese Vorschrift nicht für anwendbar hielte, stünde der Aufrechnung der Beklagten und Widerklägerin das in § 15 Absatz 4 Satz 2 des nordrhein-westfälischen Sicherstellungsvertrags gemäß § 112 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V (im Folgenden: Landesvertrag) geregelte Aufrechnungsverbot entgegen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 26.04.2018, L 5 KR 593/17).

    Zum (sachlichen) Geltungsbereich bestimmt § 2 Absatz 1 PrüfvV 2015, dass "diese Vereinbarung für die gutachtlichen Stellungnahmen nach § 275 Absatz 1c SGB V zur Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V" gilt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 26.04.2018, L 5 KR 593/17).

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