Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 03.04.2014 - S 13 R 1642/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30056
SG Karlsruhe, 03.04.2014 - S 13 R 1642/13 (https://dejure.org/2014,30056)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2014 - S 13 R 1642/13 (https://dejure.org/2014,30056)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2014 - S 13 R 1642/13 (https://dejure.org/2014,30056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,30056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Erziehungsrente - Wiederheirat - mögliche Scheinehe - unverzügliche Mitteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung gewährter Erziehungsrente wegen Verstoß gegen Mitteilungspflicht

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 1 Nr 2 SGB 1, § 47 SGB 6, § 100 Abs 3 S 1 SGB 6, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 50 Abs 1 SGB 10
    Erziehungsrente - Wiederheirat - mögliche Scheinehe - unverzügliche Mitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2014 - S 13 R 1642/13
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen, wobei sich das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten richtet (vgl. BSG vom 20. September 1977, 8/12 RKg 8/76, Rn. 25 nach juris).Die so umschriebene Sorgfaltspflichtverletzung muss sich sowohl auf das Bestehen der Mitteilungspflicht beziehen als auch auf das sie auslösende Ereignis (vgl. Steinwedel, in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 48 SGB X Rn. 43).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2014 - S 13 R 1642/13
    Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene bereits einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. BSG vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, Rn. 23 nach juris).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2014 - S 13 R 1642/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG SozR 5870 § 2 Nr. 30) bedeutet das Wort "soll" in Abs. 1 S 2, dass der Leistungsträger in der Regel den VA rückwirkend aufheben muss , er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht