Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15538
SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17 (https://dejure.org/2019,15538)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2019 - S 2 R 4096/17 (https://dejure.org/2019,15538)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2019 - S 2 R 4096/17 (https://dejure.org/2019,15538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Leistungen zur Teilhabe - Beschaffung eines zuzahlungspflichtigen Hörgerätes vom Versicherten selbst - Krankenkasse bewilligt Hörgerät bis zur Zuzahlungsgrenze - Weiterleitung wegen des (vermeintlichen) berufsbedingten Mehrbedarfs an den Rentenversicherungsträger - ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 2 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 SGB 5, § 14 Abs 1 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9
    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger - teilweise Weiterleitung des Rehabilitationsantrags nach Bewilligung des Vertragspreises durch die Krankenkasse - Kostenerstattungsverfahren - kein Anspruch auf höherwertige Versorgung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Tut er es dennoch, ist sein Bescheid mangels Zuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, juris Rn. 26).

    Es ist also von einem einheitlichen Leistungsantrag auszugehen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris Rn. 21).

    Zutreffend hat die Beklagte bereits im Verwaltungsverfahren darauf hingewiesen, dass das Telefonieren in lärmender Umgebung in allen Bereichen des täglichen Lebens (Straßenbahn, Gaststätte, Fußballstadion, KFZ über Freisprecheinrichtung etc.) erforderlich ist, so dass bei Herstellung des unmittelbaren Behinderungsausgleichs kein berufsbedingter Mehrbedarf mehr in Betracht kommen kann, weil die Tätigkeit keine besonderen Anforderungen an das Gehör stellt (zur Systemabgrenzung vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris Rn. 50).

    Eine unmittelbare Verurteilung einer Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG setzt voraus, dass der Ablehnungsentscheidung im Verhältnis zwischen Kläger und der Beigeladenen keine Bindungswirkung zukommt, andernfalls ist eine Verurteilung ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 5/12 R -, Leitsatz nach Juris).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Der Antrag ist formlos möglich, auch durch konkludentes Handeln (BSG, Urteil vom 30.10.2014, B 5 R 8/14 R, juris Rn. 32).

    Sind die tatsächlichen Voraussetzungen aller drei Möglichkeiten erfüllt, sind sie nach Maßgabe ihrer zeitlichen Priorität gegeneinander abzugrenzen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, juris Rn. 36); Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 7 R 215/15 -, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 425/11

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Dies ist vorliegend zur Überzeugung der Kammer anzunehmen, wie der Freiburger Sprachtest belegt, denn die Klägerin hat lediglich einen um 5 % besseren Wert im Störschall erzielt, was nach Einschätzung der Kammer jedenfalls im vorliegenden Einzelfall eine als geringfügig zu vernachlässigende Verbesserung darstellt (so ausdrücklich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, juris Rn. 6; vgl. auch die gutachterlichen Einschätzungen nach den Tatbeständen des Urteils vom 24. November 2015 - Hessisches Landessozialgericht, Az. L 2 R 293/12, juris Rn. 32 - und des Urteils vom 23. Oktober 2013 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ. L 6 R 425/11, juris Rn. 12 -), weil die Tätigkeit keine besonders hohen Anforderungen an das Gehör stellt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2014 - L 9 KR 323/14

    Hörgeräte - keine zusprechende Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Dies ist vorliegend zur Überzeugung der Kammer anzunehmen, wie der Freiburger Sprachtest belegt, denn die Klägerin hat lediglich einen um 5 % besseren Wert im Störschall erzielt, was nach Einschätzung der Kammer jedenfalls im vorliegenden Einzelfall eine als geringfügig zu vernachlässigende Verbesserung darstellt (so ausdrücklich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, juris Rn. 6; vgl. auch die gutachterlichen Einschätzungen nach den Tatbeständen des Urteils vom 24. November 2015 - Hessisches Landessozialgericht, Az. L 2 R 293/12, juris Rn. 32 - und des Urteils vom 23. Oktober 2013 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ. L 6 R 425/11, juris Rn. 12 -), weil die Tätigkeit keine besonders hohen Anforderungen an das Gehör stellt.
  • LSG Hessen, 24.11.2015 - L 2 R 293/12

    Zur Kostenerstattung nach der Selbstbeschaffung von Hörgeräten.

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Dies ist vorliegend zur Überzeugung der Kammer anzunehmen, wie der Freiburger Sprachtest belegt, denn die Klägerin hat lediglich einen um 5 % besseren Wert im Störschall erzielt, was nach Einschätzung der Kammer jedenfalls im vorliegenden Einzelfall eine als geringfügig zu vernachlässigende Verbesserung darstellt (so ausdrücklich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, juris Rn. 6; vgl. auch die gutachterlichen Einschätzungen nach den Tatbeständen des Urteils vom 24. November 2015 - Hessisches Landessozialgericht, Az. L 2 R 293/12, juris Rn. 32 - und des Urteils vom 23. Oktober 2013 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ. L 6 R 425/11, juris Rn. 12 -), weil die Tätigkeit keine besonders hohen Anforderungen an das Gehör stellt.
  • SG Hamburg, 17.05.2016 - S 8 KR 1568/15

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit festbetragsübersteigenden

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Mit einer Entscheidung des SG Hamburg (Urteil vom 17.05.2016, Az. S 8 KR 1568/15) sei davon auszugehen, dass die Qualität der Versorgung nicht allein anhand der Ergebnisse des Freiburger Sprachtests erfolgen könne.
  • SG Karlsruhe, 26.09.2016 - S 5 R 771/16

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Die Weiterleitung ist deshalb ungeeignet, die Zuständigkeit von der erstangegangenen Beigeladenen auf die Beklagte zu verlagern (so bereits zutreffend SG Karlsruhe, Urteil vom 26. September 2016 - S 5 R 771/16 -, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2018 - L 7 R 215/15

    Klärung der Zuständigkeit für Hörgeräteversorgung - erstangegangener

    Auszug aus SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17
    Sind die tatsächlichen Voraussetzungen aller drei Möglichkeiten erfüllt, sind sie nach Maßgabe ihrer zeitlichen Priorität gegeneinander abzugrenzen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, juris Rn. 36); Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Oktober 2018 - L 7 R 215/15 -, juris).
  • SG Heilbronn, 27.08.2020 - S 15 R 411/20

    Rehabilitationsrecht - gesplittete Leistungserbringung nach § 15 Abs 1 S 2 SGB 9

    Tut er es dennoch, ist sein Bescheid mangels Zuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben (BSG, Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, BSGE 113, 40-60, SozR 4-3250 § 14 Nr. 19, juris Rn. 26 sowie SG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2019 - S 2 R 4096/17 -, juris Rn. 29ff., jeweils zu § 14 SGB IX a.F.).

    Es ist also von einem einheitlichen Leistungsantrag auszugehen (BSG, Urteil vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R -, juris Rn. 21 und SG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2019 - S 2 R 4096/17 -, juris Rn. 31).

  • SG Karlsruhe, 22.04.2021 - S 6 R 4225/19

    Medizinische Rehabilitation - Versorgung mit einem Hörgerät - Kostenerstattung -

    Infolge der Rechtswidrigkeit des Antragssplittings blieb die Beigeladene weiterhin für die Entscheidung über den Antrag vom 6. September 2019 insgesamt zuständig und es trat kein Übergang der Entscheidungszuständigkeit auf die Beklagte ein (vgl. SG Karlsruhe, Urt. v. 26.09.2016 - S 5 R 771/16; SG Karlsruhe, Urt. v. 03.04.2019 - S 2 R 4096/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht