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   SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14   

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SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14 (https://dejure.org/2014,35836)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14 (https://dejure.org/2014,35836)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2014 - S 1 SO 2630/14 (https://dejure.org/2014,35836)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer Strafhaft - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunft und Heizung - Bedarfsdeckung durch die JVA - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Gewährung sonstiger Hilfen zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten während der Zeit einer Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 S 1 SGB 12, § 35 Abs 4 S 1 SGB 12, § 68 Abs 1 S 1 SGB 12, § 36 Abs 1 S 1 SGB 12, § 36 Abs 1 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten für die Erhaltung einer Wohnung während einer Strafhaft - Hilfe zum Lebensunterhalt - Unterkunft und Heizung - Bedarfsdeckung durch die JVA - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Gewährung sonstiger Hilfen zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Wohnungserhaltungskosten nach Eigenkündigung während Strafhaft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten dient nicht Vermeidung von Schulden sondern Sicherung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13
    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14
    Diese Voraussetzungen lagen im hier streitigen Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014 nicht vor, weil der tatsächliche Bedarf des Klägers an Unterkunft und Heizung durch die JVA Ma. und/oder JVA B. gedeckt war (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - und vom 29.04.2014 -L 7 SO 4195/13 B - ; LSG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER - VG Frankfurt vom 20.01.2003 - 7 E 6044/00 - und Bay. VGH vom 22.01.1993 - 12 CE 92.3748 - ).

    Um einen Anspruch auf Leistungen insoweit zu begründen, muss die Erhaltung der Wohnung noch möglich sein (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 15.04.2011 - L 14 AS 218/11 B ER - und vom 09.05.2012 - L 23 SO 9/12 B PKH - LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.09.2006 - L 20 SO 36/06 - und vom 12.05.2011 - L 9 SO 105/10 - Bay. LSG vom 17.09.2009 - L 18 SO 111/09 B ER - sowie LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B -).

    Eine entsprechende Hilfe muss folglich der Sicherung der Unterkunft dienen, setzt also voraus, dass mit ihr dem Hilfesuchenden die Wohnung für eine nicht nur vorübergehende Zeit erhalten werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - m.w.N. und vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B - ).

    Diese Voraussetzungen liegen hier schon deshalb nicht vor, weil der Kläger nach seinem eigenen Vorbringen zum Zeitpunkt der Klageerhebung seine Wohnung in Mosbach nicht mehr inne hatte (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B - OVG Bautzen, FEVS 49, 73 und Berlit, a.a.O., Rand-Nr. 9 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06
    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14
    Diese Voraussetzungen lagen im hier streitigen Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.03.2014 nicht vor, weil der tatsächliche Bedarf des Klägers an Unterkunft und Heizung durch die JVA Ma. und/oder JVA B. gedeckt war (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - und vom 29.04.2014 -L 7 SO 4195/13 B - ; LSG Berlin-Brandenburg vom 16.05.2006 - L 19 B 327/06 AS ER - VG Frankfurt vom 20.01.2003 - 7 E 6044/00 - und Bay. VGH vom 22.01.1993 - 12 CE 92.3748 - ).

    § 35 SGB XII vermittelt nämlich keinen Anspruch auf Übernahme von Aufwendungen für eine zusätzliche Unterkunft (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - und VG Aachen vom 23.06.2005 - 6 K 1552/03 - ).

    Eine entsprechende Hilfe muss folglich der Sicherung der Unterkunft dienen, setzt also voraus, dass mit ihr dem Hilfesuchenden die Wohnung für eine nicht nur vorübergehende Zeit erhalten werden kann (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 14.06.2007 - L 7 SO 3186/06 - m.w.N. und vom 29.04.2014 - L 7 SO 4195/13 B - ).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - Bestellung eines besonderen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14
    Zwar scheitert ein möglicher Anspruch auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, und damit auf Übernahme von Mietkosten während der Strafhaft, nicht von vorn herein an der Haftdauer (vgl. BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - ).

    Die Bestimmung enthält indes keine eigenständige Anspruchsgrundlage und kann damit auch nicht zu Leistungen eigener Art berechtigen (vgl. bereits BVerwGE 87, 31, 36 sowie BSG vom 12.12.2013 - B 8 SO 24/12 R - ).

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