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   SG Karlsruhe, 10.02.2016 - S 12 AS 715/15   

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https://dejure.org/2016,1782
SG Karlsruhe, 10.02.2016 - S 12 AS 715/15 (https://dejure.org/2016,1782)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.02.2016 - S 12 AS 715/15 (https://dejure.org/2016,1782)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - S 12 AS 715/15 (https://dejure.org/2016,1782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarter Selbstbehalt an den Behandlungskosten - kein Anspruch aus § 26 SGB II - kein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II - kein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtübernahme des mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen vereinbarten Selbstbehalts an den Behandlungskosten durch den Grundsicherungsträger; Unterbeleiben einer Beratung durch den Grundsicherungsträger im Hinblick auf die Möglichkeit des Wechsels in den ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 26 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 2, § 152 Abs 4 S 2 VAG, § 152 Abs 4 S 3 VAG, § 12 Abs 1c S 5 VAG, § 12 Abs 1c S 6 VAG
    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung - keine Übernahme von Behandlungskosten durch vereinbarten Selbstbehalt - kein Mehrbedarf gem § 21 Abs 6 SGB 2 - kein Anspruch nach § 73 SGB 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von mit Krankenkasse vereinbartem Selbstbehalt durch Grundsicherungsträger

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 356
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen der privaten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 10.02.2016 - S 12 AS 715/15
    Ein unabweisbarer Mehrbedarf im Sinne von § 21 Abs. 6 SGB II kommt nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R - juris) nur dann in Betracht, wenn eine entsprechende Beratung durch den Grundsicherungsträger im Hinblick auf die Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif unterblieben ist.

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 29.04.2015 - Az.: B 14 AS 8/14 R - entschieden, dass etwaige vom Selbstbehalt umfasste Krankenbehandlungskosten als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II übernahmefähig seien.

    Der Beratungspflicht wurde somit gemäß des BSG-Urteils - B 14 AS 8/14 R - genüge getan.

    Insoweit verweist die Kammer auf die sehr ausführliche Begründung des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 8/14 R - juris, der sich die Kammer vorbehaltlos anschließt.

    Das BSG hat zutreffend ausgeführt, dass es von einem Betroffenen aus eigener Initiative beim erstmaligen Angewiesensein auf existenzsichernde Leistungen nicht verlangt werden könne, in einen Basistarif zu wechseln (BSG v. 29.04.2015, a.a.O).

  • LSG Hamburg, 26.09.2013 - L 4 AS 348/12

    Kein Anspruch auf Übernahme eines Zuschuss zu weiteren Behandlungskosten aus

    Auszug aus SG Karlsruhe, 10.02.2016 - S 12 AS 715/15
    Ein Anspruch nach § 73 S. 1 SGB XII scheide laut LSG Hamburg - L 4 AS 348/12, da bereits eine Rechtsgrundlage im SGB II vorhanden ist.
  • BSG, 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen - Beiträge zur privaten

    Auszug aus SG Karlsruhe, 10.02.2016 - S 12 AS 715/15
    In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass es dem Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II grundsätzlich zumutbar ist, in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen zu wechseln (vgl. BSG, Urteil vom 16.10.2012 - B 14 AS 11/12 R - SozR 4-4200 § 26 Nr. 3 Rdnr. 24).
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