Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Nachweis von Funktionsbeeinträchtigungen auf psychiatrischem Fachgebiet - dissoziative Identitätsstörung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Baden-Württemberg, 11.07.2018 - L 3 U 3108/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (Anschluss an: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (Anschluss an: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).
Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet - wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder die vorliegende dissoziative Identitätsstörung - ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).
- BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Mit anderen Worten: Gewisse Zweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 9 V 3/15 R). - BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R
Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Ausreichend ist daher eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2006, Az.: B 2 U 20/04 R; BSG, Urteil vom 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R).
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Ausreichend ist daher eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2006, Az.: B 2 U 20/04 R; BSG, Urteil vom 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R). - BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Die Die Beweismaßstäbe der Wahrscheinlichkeit oder der Glaubhaftmachung müssen jeweils ausdrücklich im Gesetz angeordnet sein oder sich aus der Auslegung des Gesetzes ergeben (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 5 RS 4/16 R). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
Mit anderen Worten: Gewisse Zweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 9 V 3/15 R).