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   SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20   

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SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20 (https://dejure.org/2022,21436)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2022 - S 9 R 2835/20 (https://dejure.org/2022,21436)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2022 - S 9 R 2835/20 (https://dejure.org/2022,21436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Nachweis von Funktionsbeeinträchtigungen auf psychiatrischem Fachgebiet - dissoziative Identitätsstörung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2018 - L 3 U 3108/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - psychische Gesundheitsstörung -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (Anschluss an: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).

    Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (Anschluss an: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).

    Eine Erkrankung auf psychiatrischem Fachgebiet - wie z.B. eine posttraumatische Belastungsstörung oder die vorliegende dissoziative Identitätsstörung - ist nicht bereits deshalb im Vollbeweis nachgewiesen, weil sie von einem behandelnden oder begutachtenden Arzt oder Therapeuten in der Diagnoseliste aufgeführt wird; dies stellt für das Gericht zunächst nur einen Anhaltspunkt dafür dar, dass diese Gesundheitsstörung vorliegen könnte (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2018, Az.: L 3 U 3108/17, juris Rn. 59).

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Mit anderen Worten: Gewisse Zweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 9 V 3/15 R).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Ausreichend ist daher eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2006, Az.: B 2 U 20/04 R; BSG, Urteil vom 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Ausreichend ist daher eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 07.06.2006, Az.: B 2 U 20/04 R; BSG, Urteil vom 17.04.2013, Az.: B 9 V 1/12 R).
  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RS 4/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Die Die Beweismaßstäbe der Wahrscheinlichkeit oder der Glaubhaftmachung müssen jeweils ausdrücklich im Gesetz angeordnet sein oder sich aus der Auslegung des Gesetzes ergeben (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 5 RS 4/16 R).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 12.08.2022 - S 9 R 2835/20
    Mit anderen Worten: Gewisse Zweifel sind unschädlich, solange sie sich nicht zu gewichtigen Zweifeln verdichten (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2012, Az.: B 2 U 2/11 R; BSG, Urteil vom 15.12.2016, Az.: B 9 V 3/15 R).
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