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   SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14   

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https://dejure.org/2015,39704
SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 (https://dejure.org/2015,39704)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 (https://dejure.org/2015,39704)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - S 12 AS 4451/14 (https://dejure.org/2015,39704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme - Absetzung als Betriebsausgabe erst bei Umsatzsteuerweiterleitung - Einkommenssteuernachzahlung keine Betriebsausgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer vereinnahmten Umsatzsteuer als betriebliche Einnahme nach der AlgII-V; Berücksichtigung von in der Zukunft an das Finanzamt abzugebende Umsatzsteuern als betriebliche Ausgaben

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 3 Abs 1 AlgIIV 2008, § 3 Abs 2 AlgIIV 2008, § 3 Abs 4 AlgIIV 2008, § 13 Abs 1 Nr 1 UStG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme - Absetzung als Betriebsausgabe erst bei Umsatzsteuerweiterleitung - Einkommenssteuernachzahlung keine Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14
    Aus der Subsidiarität der staatlichen Fürsorge folgt, dass diese erst dann eingreifen soll, wenn der Hilfebedürftige ihm zur Verfügung stehende Mittel verbraucht hat (vgl. BSG vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14
    Im Übrigen sind offene Schulden nicht vom Einkommen abzusetzen, denn das Einkommen ist zu förderst zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen (vgl. BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R).
  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14
    Der Steueranspruch der Finanzverwaltung, auf den Zahlungen zu leisten sind, entsteht aber nicht mit der Vereinnahmung des Zuflusses, sondern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a und b Umsatzsteuergesetz (UStG) erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht bzw das Entgelt vereinnahmt wird (vgl BFH Urteil vom 29.1.2009 - V R 64/07 - BFHE 224, 24, RdNr 16).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14
    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R hierzu ausgeführt, nur im Bewilligungszeitraum tatsächlich erfolgte Umsatzsteuerzahlungen können vom Einkommen Selbständiger abgesetzt werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2020 - L 9 AS 785/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auf die ergangenen Bescheide und die dort zitierte Rechtsprechung des SG Karlsruhe (Urteil vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 - Juris) werde Bezug genommen.

    Unabhängig davon handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine personenbezogene Abgabe nach § 1 Abs. 1 EStG und nicht um eine betriebsbezogene (s. SG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 - juris).

  • SG Chemnitz, 25.05.2016 - S 35 AS 3984/14

    Einordnung der Zahlung von Einkommensteuer als betriebsbedingte Ausgabe im Sinne

    Soweit sich der Beklagte darauf beruft, dass es sich hierbei um eine personenbezogene Ausgabe handele, da alle natürlichen Personen der Einkommensteuerpflicht unabhängig davon unterlägen, ob sie Einkommen aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten (so auch SG Karlsruhe Urt. v. 16. Dezember 2015 - S 12 AS 4451/14 Rn. 27), schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 9 AS 2059/18
    Eine Einkommensteuerpflicht besteht gemäß § 1 Abs. 1 EstG für alle natürlichen Personen, unabhängig davon, ob das Einkommen aus Gewerbebetrieb, selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit herrührt (§ 2 Abs. 1 EStG, s. auch SG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2015 - S 12 AS 4451/14 -, Juris).
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