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   SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16   

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https://dejure.org/2018,9184
SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16 (https://dejure.org/2018,9184)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2018 - S 4 U 3300/16 (https://dejure.org/2018,9184)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2018 - S 4 U 3300/16 (https://dejure.org/2018,9184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Krankengeld - keine Deckelung durch die Höhe zuvor gewährten Übergangsgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung des Krankengeldes auf die Höhe des zuvor gewährten Übergangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 16/08 R

    Höhe des Krankengeldes für Nichtarbeitnehmer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
    Im Fall des Krankengeldbezuges im Anschluss an den Bezug von Übergangsgeld berechnet sich die Höhe des Krankengeldes nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 235 Abs. 1 S. 1 SGB V (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2009, Az: B 1 KR 16/08 R).

    Dies entspricht nicht nur dem Wortlaut der Regelung, sondern ihrer Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck (BSG, Urteil vom 05.05.2009, - B 1 KR 16/08 R -, in juris).

    Für die Kürzung des Krankengeld-Anspruchs des Klägers ab dem 10.10.2015 um 6, 02 EUR täglich bzw. 180, 60 EUR monatlich bedurfte es daher einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage, die derzeit jedoch nicht existiert (vgl. zu den insoweit aufgeworfenen - auch verfassungsrechtlichen - Fragen Borner, jurisPR-SozR 24/2009 Anm. 2 zu BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 1 KR 16/08 R).

    Zur Tenorierung verweist die Kammer auf die Formulierung der Klägeranträge in der Entscheidung des BSG vom 05. Mai 2009 - B 1 KR 16/08 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 11, Rn. 4).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
    Weitere Bestätigungen für das Entgeltersatzprinzip seien darin zu sehen, dass § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V das Regelentgelt für Arbeitnehmer auf 90 vom Hundert des Nettoarbeitsentgelts begrenze und dass § 47 Abs. 3 SGB V die den Krankenkassen für Sonderfälle eingeräumte Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Zahlung und Berechnung des Krankengeldes mit der ausdrücklichen Auflage verbinde, die Erfüllung der Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes sicherzustellen (mit Hinweis auf BSG vom 30.03.2004 und vom 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
    Für Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 6 SGB V versicherungspflichtig seien, gelten als beitragspflichtige Einnahmen 80 % des Regelentgelts, das der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liege, § 235 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mit Beschluss vom 11.01.1995 (1 BvR 892/88) entschieden, dass die Berechnung laufender Lohnersatzleistungen nicht zu einer Verzerrung der wirtschaftlichen Situation von Versicherten oder gar zu einer Besserstellung gegenüber ihrer Situation ohne Eintritt des Versicherungsfalles führen dürfe.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08

    Krankengeld - Bemessung bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
    In dieser Situation ist darauf hinzuweisen, dass der Kläger durch seine vorausgegangenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Anwartschaften auf Krankengeld entsprechend seinem letzten Arbeitseinkommen erworben hat, die unter dem grundsätzlichen Schutz der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) stehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 4 KR 4766/08 -, Rn. 30, juris).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvL 8/07

    Abführung von Vermögensrechten nicht auffindbarer Miterben an den

    Auszug aus SG Karlsruhe, 20.03.2018 - S 4 U 3300/16
    Das Wohl der Allgemeinheit ist nicht nur Grund, sondern auch Grenze für die Beschränkung des Eigentümers; schutzwürdige Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls sind in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 8/07 -, BVerfGE 126, 331-369).
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