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   SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09   

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https://dejure.org/2010,25116
SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09 (https://dejure.org/2010,25116)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09 (https://dejure.org/2010,25116)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 2010 - S 6 AL 4914/09 (https://dejure.org/2010,25116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG bei Antragstellung ohne krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fiktion der Verfügbarkeit - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion der Verfügbarkeit i.R.e. Anspruchs auf Arbeitslosengeld I im Fall eines Beschäftigungsverbots aufgrund § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld: Verfügbarkeit bei Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG; Abgrenzung zur krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09
    Nach den Ausführungen des Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 09.09.1999, B 11 AL 77/98 R) sei ein generelles Beschäftigungsverbot ohne eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar.

    Soweit das BSG in einem obiter dictum ausgeführt hat, ein generelles Beschäftigungsverbot dürfte ohne eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein (BSG, Urteil vom 09.09.1999, B 11 AL 77/98 R, Rn. 23 - nach juris) und dies auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise so gesehen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2009, L 2 AL 41/06 - nicht veröffentlicht), wurde hierbei offensichtlich nicht der vorliegende Fall einer Risikoschwangerschaft ohne aktuelle Erkrankung bedacht (LSG Hessen, a.a.O., Rn. 38; SG Osnabrück, a.a.O., Rn. 54).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09
    Auch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung geht nicht zwangsläufig von einem Gleichlauf von Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit aus (BAG, Urteil vom 13.02.2002, 5 AZR 588/00, Rn. 23 - nach juris).
  • SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09
    Beruht das Risiko auf medizinischen Befunden, ohne dass eine Erkrankung festgestellt werden kann, spricht dies für ein ärztliches Beschäftigungsverbot (LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04, Rn. 34 m.w.N.; SG Osnabrück, Urteil vom 26.08.2009, S 16 AL 131/08, Rn. 36 ff. - jeweils nach juris).
  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09
    Beruht das Risiko auf medizinischen Befunden, ohne dass eine Erkrankung festgestellt werden kann, spricht dies für ein ärztliches Beschäftigungsverbot (LSG Hessen, Urteil vom 20.08.2007, L 9 AL 35/04, Rn. 34 m.w.N.; SG Osnabrück, Urteil vom 26.08.2009, S 16 AL 131/08, Rn. 36 ff. - jeweils nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06

    Anspruch einer für arbeitsunfähig erklärten Schwangeren auf Lohnersatzleistungen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 22.04.2010 - S 6 AL 4914/09
    Soweit das BSG in einem obiter dictum ausgeführt hat, ein generelles Beschäftigungsverbot dürfte ohne eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit nicht denkbar sein (BSG, Urteil vom 09.09.1999, B 11 AL 77/98 R, Rn. 23 - nach juris) und dies auch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise so gesehen wurde (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.06.2009, L 2 AL 41/06 - nicht veröffentlicht), wurde hierbei offensichtlich nicht der vorliegende Fall einer Risikoschwangerschaft ohne aktuelle Erkrankung bedacht (LSG Hessen, a.a.O., Rn. 38; SG Osnabrück, a.a.O., Rn. 54).
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