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   SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22   

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SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 19 SGB 2, §§ 19 ff SGB 2, § 31 SGB 2, §§ 31ff SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Entziehung bzw Versagung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs wegen fehlender Mitwirkung - Ermessenserwägungen der Behörde - Entscheidung des BVerfG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionsregelungen - ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Insbesondere bedarf die Ermessensentscheidung über einen vollständigen Wegfall der Regelleistung einer besonderen Begründung (Bayerisches LSG v. 06.05.2021 - L 16 AS 652/20 - Rn. 28).
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 R

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion bei nicht rechtmissbräuchlich

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Indessen ist die Ermessensentscheidung nur rechtmäßig, soweit sie im Bescheid selbst begründet worden ist (BSG v. 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16, juris) zeigt nämlich, dass unter der Geltung des Grundgesetzes selbst im Falle wiederholter Pflichtverletzungen die Minderung der Grundsicherungsleistungen auf 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt ist und sogar bei beharrlichen Pflichtverletzungen in aller Regel ein vollständiger Wegfall aller existenzsichernden Leistungen (d. h. nicht nur der Leistungen für den Regelbedarf, sondern auch der Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung) nicht angezeigt ist.
  • LSG Bayern, 19.05.2022 - L 7 AS 460/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine dauerhafte Versagung von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Eine Entziehung von Leistungen auf Dauer ist von § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht gedeckt und im Rahmen der gerichtlichen Rechtskontrolle als Ermessensüberschreitung zu beanstanden (Bayerisches LSG v. 19.05.2022 - L 7 AS 460/21 - juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Hilfebedürftigen bei der Beantragung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Da sich das behördliche Ermessen nach § 66 SGB I auch auf den Umfang der Entziehung erstreckt, muss der Bescheid neben Ausführungen zur behördlichen Entschließung auch solche zum Umfang der Entziehung bzw. Versagung enthalten (LSG Berlin-Brandenburg v. 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20 B PKH - Rn. 20).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 10 AS 2046/22
    Für das Hauptsacheverfahren S 12 AS 2046/22 beantragt die Klägerin Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten und beabsichtigt, -  sachgerecht gefasst - zu beantragen,.

    Diesen landessozialgerichtlich und bundesverfassungsgerichtlich erkannten Beurteilungsmaßstäben hält die im Klageverfahren S 12 AS 2046/22 angefochtene Leistungsentziehung nicht stand.

  • SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 3350/22

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im

    Dessen ungeachtet wird der Beklagte im Widerspruchsverfahren gegen seinen Versagungsbescheid vom 10. Oktober 2022 von Amts wegen prüfen dürfen, ob er sein Auswahlermessen hinsichtlich des Umfangs der Versagung in verfassungskonformer Weise ausgeübt hat (vgl. SG Karlsruhe, 09.05.2022, S 12 AS 2046/22, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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